Details

Bogdandy, Armin von / Grabenwarter, Christoph / Huber, Peter Michael (Hrsg.)
Handbuch Ius Publicum Europaeum. Band VII
Verwaltungsgerichtsbarkeit in Europa: Vergleich und Perspektiven
C.F. Müller
978-3-8114-5315-9
1. Aufl. 2021 / 864 S.
Handbuch

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Kurzbeschreibung

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Die Edition „Ius Publicum Europaeum“ behandelt das Verfassungs- und das Verwaltungsrecht im Lichte des gemeinsamen europäischen Rechtsraums. Dargestellt werden die Grundstrukturen der nationalen Verfassungen und deren Wissenschaft in repräsentativ ausgewählten Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Die Idee dieses Handbuchs ist es, die unter dem Einfluss des europäischen Rechts stehenden nationalen Rechtsordnungen einer rechtsvergleichenden Analyse zu unterziehen und dabei Gemeinsamkeiten und Unterschiede aufzuzeigen. Ausgangspunkt ist jeweils das nationale Recht. Vertreten sind die wichtigsten EU-Staaten, darunter die Gründerstaaten Deutschland, Frankreich und Italien. Die einzelnen Landesberichte sind nach einheitlichen Kriterien erstellt und erläutern die nationalen Grundlagen. Die Rechtsordnungen der einzelnen Staaten sind so sehr gut miteinander vergleichbar.

Nachdem sich die Bände I bis V mit dem Staats- und Verwaltungsrecht beschäftigt haben, widmen sich IPE VI und VII dem Verfassungsprozessrecht.

Der vorliegende Band VII vergleicht die europäische Verfassungsgerichtsbarkeit in der Perspektive des europäischen Rechtsraums. Er untersucht die Strukturen der Organisation, der Richterernennung, der Verfahren und der Argumentations- und Auslegungsmethoden, ihr Wirken in Staat und Gesellschaft, ihre Legitimität oder ihre Rolle in der Gewaltengliederung und komplettiert damit das Bild nach den Länderberichten in Band VI. Zu dieser vergleichenden Perspektive tritt eine Betrachtung hinzu, die das Verhältnis zum EuGH, zum EGMR und zur Venedig-Kommission sowie deren (verfassungsgerichtliche) Funktion beleuchtet. Der Band widmet sich schließlich den Herausforderungen, mit denen sich die Verfassungsgerichtsbarkeit im europäischen Rechtsraum aktuell konfrontiert sieht. Es werden historische, politische und theoretische Grundlagen und dogmatische Grundzüge der Verfassungsgerichtsbarkeit so dargestellt, dass die Diskussion um deren Rolle und weitere Entwicklung in diesem Rechtsraum nachhaltig befruchtet wird.