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Dutta, Anatol
Das Familienvermögensrecht des Fürstlichen Hauses Liechtenstein
Eine rechtswissenschaftliche Studie. Mit einer Edition ausgewählter Quellen nebst erläuternden Anmerkungen von Arthur Stögmann und Herbert Haupt
Duncker & Humblot
978-3-428-19332-5
1. Aufl. 2025 / 378 S.
Monographie/Dissertation

Termin: Oktober 2025

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Kurzbeschreibung

Familien sind soziale Gruppen, aber keine rechtlichen Gebilde mit wechselndem Mitgliederbestand. Eine Ausnahme bildet das Fürstliche Haus Liechtenstein, das bis heute nicht nur generationenübergreifend das Vermögen einer Familie bindet, sondern auch in Staat und Verfassung des Fürstentums Liechtenstein eine wichtige Stellung einnimmt. Das Fürstliche Haus leitet seine Rechtspersönlichkeit und privatrechtliche Regelungsbefugnis kraft Hausautonomie nicht aus bürgerlichem Recht ab, sondern aus Privatfürstenrecht - einem weitgehend in Vergessenheit geratenen Gebiet des Privatrechts, das im deutschen Rechtskreis Staat, Wirtschaft und Gesellschaft bis zur Abschaffung der Monarchien am Anfang des 20. Jahrhunderts geprägt hat. Die Studie von Anatol Dutta zeigt, dass dieses Privatfürstenrecht in Liechtenstein, eine der kleinsten Rechtsordnungen der Welt, allen historischen Umbrüchen zum Trotz überlebt hat - auch dank einer dualistischen Verfassung, die monarchische Wurzeln bewahrt und mit kraftvollen (direkt)demokratischen Elementen kombiniert, welche unter anderem die Hoheit über die Staatsform in letzter Instanz dem Volk zuweisen. Der Fokus der Untersuchung liegt auf der generationenübergreifenden Organisation des Hausvermögens und den familienvermögensrechtlichen Regeln für die Hausmitglieder. Hierzu wird die einschlägige Praxis im Fürstlichen Haus aus mehr als vier Jahrhunderten analysiert. Einige der älteren Rechtsakte dokumentiert eine Quellenedition mit Anmerkungen von Arthur Stögmann und Herbert Haupt.

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