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Müller, Anja
Die Abgrenzung des informationsrechtlichen Zugangsanspruchs vom presserechtlichen Auskunftsanspruch
Kovac, J.
978-3-339-14562-8
1. Aufl. 2025 / 274 S.
Monographie/Dissertation

Termin: August 2025

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Kurzbeschreibung

Reihe: Beiträge zu Datenschutz und Informationsfreiheit. Band: 39

Können Journalisten auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes Zugang zu Informationen des Bundes erhalten? Diese Frage steht im Zentrum dieser Arbeit, die sich der Schnittstelle zwischen Informationsfreiheitsrecht und Pressefreiheit widmet.

Seit der Einführung des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) im Jahr 2006 hat sich der Zugang zu amtlichen Informationen grundlegend geändert. Bürger und Journalisten haben theoretisch denselben Anspruch, doch ein Zugangsanspruch könnte den anderen Anspruch theoretisch ausschließen.

Die Autorin untersucht die Abgrenzung zwischen dem allgemeinen Zugangsanspruch nach dem IFG und dem spezielleren presserechtlichen Auskunftsanspruch, der unmittelbar aus Art. 5 GG abgeleitet wird. Während das IFG jedem Bürger einen zunächst voraussetzungslosen Zugang zu Informationen der Bundesbehörden ermöglicht, steht der presserechtliche Anspruch exklusiv Journalisten offen - oft mit unterschiedlichen Auskunftsergebnissen.

Ein zentraler Fokus liegt auf der Subsidiaritätsregel des § 1 Abs. 3 IFG. Nach ihr könnte das IFG tatsächlich hinter spezielle Regelungen wie dem presserechtlichen Anspruch zurücktreten und damit für die Presse gesperrt sein. Nach der Subsidiaritätsregelung gehen Regelungen in anderen Rechtsvorschriften über den Zugang zu Informationen mit Ausnahme des § 29 des Verwaltungsverfahrensgesetzes und des § 25 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch vor. Das könnte zur Folge haben, dass Pressevertreter Informationen, die bei Bundesbehörden vorliegen, nur auf Grundlage des presserechtlichen Auskunftsanspruch erhalten können, nicht gleichzeitig oder ausschließlich nach dem Informationsfreiheitsgesetz.

Die Arbeit liefert eine umfassende Analyse dieser Fragestellung und beleuchtet unterschiedliche Auslegungen der Subsidiaritätsregelung - von einer abstrakten Betrachtung, die eine klare und verallgemeinerungsfähige Auslegung des § 1 Abs. 3 IFG propagiert, über eine konkrete Betrachtung, die auf die spezifische Ausgestaltung anderer spezieller Auskunftsregelungen eingeht, bis hin zu einem kombiniert abstrakt-konkreten Ansatz, der nun überwiegend in der Rechtsprechung vertreten wird. Zudem wird die historische Entwicklung des presserechtlichen Auskunftsanspruchs nachvollzogen - insbesondere das wegweisende Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahre 2013, das den Anspruch der Presse mangels Regelung im Bundesrecht unmittelbar in Art. 5 GG verankert sah.

Aktuelle Entwicklungen in der Medienlandschaft werden ebenfalls berücksichtigt. Die Digitalisierung und das Aufkommen von Bürgerjournalisten werfen neue Fragen auf, wie bspw. welcher Personenkreis unten den verfassungsunmittelbaren Auskunftsanspruch der Presse fällt. Die Arbeit diskutiert, ob sich auch Personen auf den presserechtlichen Anspruch berufen können, die nicht der institutionellen Presse zuzuordnen sind, aber gleichwohl zum öffentlichen Diskurs insbesondere online beitragen, oder ob ihnen nur der Weg über das IFG offensteht.

Die Autorin diskutiert den theoretischen Hintergrund für die mittlerweile gängige Praxis von Journalisten und interessierten Bürgern, den informationsrechtlichen Zugangsanspruch für ihre Recherchen zu nutzen und Zugang zu Informationen von Bundesbehörden zu erhalten. Die Subsidiaritätsregelung aus § 1 Abs. 3 IFG legt die Grundlage hierfür und entscheidet letztendlich über die praktische Anwendbarkeit des presserechtlichen Auskunftsanspruchs neben dem allgemein gehaltenen Informationszugangsanspruch des Informationsfreiheitsgesetzes.

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