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Tief, Samira
Kommunikation auf Facebook, Twitter & YouTube
Verfassungsrechtlicher Schutz der Informationsintermediäre und ihrer Nutzer durch die Medienfreiheiten.
Duncker & Humblot
978-3-428-15840-9
1. Aufl. 2020 / 164 S.
Monographie/Dissertation

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Kurzbeschreibung

Reihe: Internetrecht und Digitale Gesellschaft. Band: 24

Die Informationsintermediäre sind weder klassische Inhaltsanbieter noch rein technische Vermittler. Sie gestalten die technischen Plattformen und schaffen Kommunikationsräume. Die Arbeit untersucht, inwieweit die Informationsintermediäre und die aktiven Nutzer von den Medienfreiheiten geschützt werden. Eine Kommunikation des aktiven Nutzers innerhalb einer nicht öffentlichen Gruppe kann eine Form der Massenkommunikation sein, wenn der potenzielle Adressatenkreis eine beliebige Öffentlichkeit darstellt, weil die Freunde ohne Ansehung der konkreten Person ausgewählt werden. Für die untersuchten Informationsintermediäre als US-amerikanische juristische Personen besteht ein lückenhafter Grundrechtsschutz. Die Informationsintermediäre können auch bei der isolierten Verbreitung fremder Inhalte von den Medienfreiheiten geschützt sein, wenn der Verbreitung entweder eine eigene Stellungnahme zugrunde liegt oder die Presse-Grosso Rechtsprechung entsprechend Anwendung findet.

Die Informationsintermediäre sind weder klassische Inhaltsanbieter noch rein technische Vermittler. Vielmehr gestalten sie die technischen Plattformen und schaffen damit Kommunikationsräume. Innerhalb dieser Räume hat nun jeder die Möglichkeit, seine Inhalte an die Öffentlichkeit zu richten. Die Arbeit untersucht, inwieweit die Informationsintermediäre und die aktiven Nutzer von den Medienfreiheiten des Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG geschützt werden.