Details
Knoche, Tim
aluaces
Die hochmittelalterliche Rechtsrezeption des spanischen Testamentvollstreckers albacea aus dem islamischen wasi
Vittorio Klostermann
978-3-465-04630-1
1. Aufl. 2025 / ca. 440 S.
Monographie/Dissertation
Termin: Dezember 2025
Kurzbeschreibung
Reihe: Studien zur europäischen Rechtsgeschichte. Band: 350
Der Rechtsbegriff albacea, der Testamentsvollstrecker in Art. 892 ff. des spanischen Código Civil, stammt sprachlich aus dem Arabischen aus der Zeit von Al-Andalus (711-1492). Doch wurde der albacea auch seinem rechtlichen Gehalt nach aus dem damaligen islamischen Recht übernommen? Die historisch-rechtsvergleichende Analyse der Urkundenpraxis belegt eine mehrstufige Rechtsrezeption: In der christlich-arabischen (mozarabischen) Urkundenpraxis des hochmittelalterlichen Toledo wurde aus dem islamischen zunächst ein mozarabischer Testamentsvollstrecker-Vormund (al )waṣī (الوصيّ) gebildet. Dieser entwickelte sich in der kastilischen Urkundenpraxis Toledos zum Testamentsvollstrecker aluace. Die spätere Ausbreitung des nunmehr albacea geschriebenen Testamentsvollstreckers erfolgte im Wege einer binnenkastilischen Rechtsrezeption, wie beispielhaft anhand der spätmittelalterlichen Urkundenpraxis im christlich beherrschten Sevilla gezeigt wird.
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