Details

Gebben, Uwe
Das Erfordernis kompatibler Stiftungszwecke bei der Zusammenführung rechtsfähiger Stiftungen
Kovac, J.
978-3-339-14372-3
1. Aufl. 2025 / 294 S.
Monographie/Dissertation
Termin: Mai 2025
Kurzbeschreibung
Reihe: Studien zur Rechtswissenschaft. Band: 500
Die Zusammenführung zweier oder mehrerer rechtsfähiger Stiftungen ermöglicht es, deren Kräfte in einer einzigen Stiftung zu bündeln und zugleich deren Organisation und Vermögensverwaltung effizienter zu gestalten. Gerade vor dem Hintergrund der Niedrigzinsphase der vergangenen Jahre rückte deshalb die Zusammenführung als Maßnahme zum Erhalt notleidender Stiftungen in den Fokus der stiftungsrechtlichen Diskussion.
Das Werk befasst sich mit einer der umstrittenen Voraussetzungen der Zusammenführung von Stiftungen: dem Erfordernis kompatibler Stiftungszwecke. Dabei geht es im Kern um die Frage, ob mehrere Stiftungen unabhängig von ihren jeweiligen Stiftungszwecken in einer Stiftung zusammengeführt werden können, oder ob die Zusammenführung nur dann möglich ist, wenn die Stiftungszwecke der beteiligten Stiftungen eine gewisse inhaltliche Nähe oder Übereinstimmung aufweisen.
Ziel der Arbeit ist es, vertieft zu untersuchen, ob und weshalb die Zusammenführung rechtsfähiger Stiftungen des bürgerlichen Rechts eine Zweckkompatibilität der beteiligten Stiftungen voraussetzt und welche konkreten Anforderungen gegebenenfalls an die Kompatibilität der Stiftungszwecke zu stellen sind.
Die Untersuchung konzentriert sich zunächst auf die Rechtslage, die vor Inkrafttreten der Reform des BGB-Stiftungsrechts im Jahr 2023 bestand und keine bundeseinheitliche Regelung der Zusammenführung von Stiftungen vorsah. Diesbezüglich werden sowohl die im Schrifttum vertretenen Begründungsansätze für ein Kompatibilitätserfordernis als auch die gegen das Kompatibilitätserfordernis vorgebrachten Argumente auf ihre Tragfähigkeit überprüft und bewertet. Daran anknüpfend wird die Frage behandelt, welche konkreten Anforderungen bei der Zusammenführung gegebenenfalls an die Kompatibilität der Stiftungszwecke zu stellen sind.
Unter Berücksichtigung der dabei gewonnenen Erkenntnisse werden in einem zweiten Schritt die Kompatibilitätsanforderungen untersucht und beurteilt, die nach Inkrafttreten der Stiftungsrechtsreform gemäß §§ 86 ff. BGB bei einer Zusammenführung an die Stiftungszwecke der beteiligten Stiftungen gestellt werden.