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Kurzbeschreibung

Folgende Printwerke sind in dieser Online-Datenbank u.a. verfügbar

Erscheinungsweise: online

Bezugspreis für 3 Nutzer (jährliche Abrechnung) für 2024 jährlich 885,96 €
Vorzugspreis für 3 Nutzer (monatliche Abrechnung) für 2024 jährlich 984,57 €

Kündigung bei jährlicher Abrechnung: 3 Monate vor Ende einer 12-monatigen Laufzeit, danach Verlängerung um weitere 12 Monate
Kündigung bei monatlicher Abrechnung: 5 Werktage vor Ablauf des Monats, danach Verlängerung um einen weiteren Monat


Die regelmäßige Amtszeit der örtlichen Personalräte, der Bezirks-, Haupt- und Gesamtpersonalräte beträgt fünf Jahre, die der Jugend- und Auszubildendenvertretung einschl. der Stufenvertretungen zwei Jahre und sechs Monate. Beide Amtszeiten enden am 31. Juli des Jahres, in dem die Amtszeit abläuft (Art. 26, 60 Abs. 2 BayPVG).

Der Kommentar greift dabei die grundlegenden gesetzlichen Regelungen sowie auch Neuerungen auf und erläutert die einzelnen Vorschriften des BayPVG und der WO-BayPVG aus Sicht von Praktikern.

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