Details

Linardatos, Dimitrios
Gutachten und Gutachtenstil
Verlag Alma Mater
978-3-946851-77-6
1. Aufl. 2023 / 54 S.
Lehrbuch

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Kurzbeschreibung

Reihe: Saarbrücker Arbeitshilfen. Grundwissen Zivilrecht. Band: 1

In einer universitären Übung (Klausur, erstes Staatsexamen1) wird von Ihnen als Bearbeiter erwartet, ein Gutachten zu verfassen, das bestimmten formellen und methodischen Anforderungen gehorchen muss. In dem Gutachten sollen Sie zu allen rechtlichen Fragen Stellung beziehen, die im Sachverhalt aufgeworfen sind. Dabei ist es wichtig, dieser Aufgabenstellung im Gutachtenstil nachzukommen. Prägend für den Gutachtenstil ist, dass eine Frage oder Hypothese aufgeworfen wird, die es sodann zu prüfen gilt; das Ergebnis steht am Ende. Sie leiten also schrittweise und folgerichtig den Leser durch den Gedankengang, ausgehend von den Voraussetzungen über etwaige Zwischenergebnisse zur Antwort auf die Ausgangsfrage.

Dieser Aufbau wird von vielen Studierenden in den Anfangssemestern als lästig empfunden. Er wird in jeder Vorlesung und Übungsveranstaltung gepredigt und geübt. Und obwohl es die Prüfer sind, die versuchen den Studierenden bewusst zu machen, dass der Gutachtenstil entscheidend für den Erfolg in den Klausuren der Anfangssemester ist, wird er oftmals missachtet. Erstens ist es unbequem, den Gutachtenstil einzuhalten; zweitens herrscht Unverständnis, weshalb er so wichtig ist.

Deswegen seien Ihnen, nachdem der Unterschied zwischen Gutachten- und Urteilsstil dargestellt wird (sogleich unten II.), ein paar Worte zur juristischen Funktion des Gutachtens (unten III.) und zum Gutachtenstil (unten IV.) an die Hand gegeben, die Ihnen helfen mögen, seinen Zweck besser zu verstehen. Sie werden sehen, dass das Gutachten und sein zugehöriger Stil von der Vorgehensweise bei der praktischen juristischen Beratung und Rechtsfindung geprägt sind. Darüber hinaus sollen im nächsten Schritt die Merkmale des Gutachtensstils erläutert werden (unten V.). Es folgen einige Ausführungen zur Herangehensweise beim Erfassen des Sachverhalts, beim Verfassen des Gutachtens sowie zu dessen Vorbereitung und zum Aufbau (unten VI.-IX.). Nach einigen formellen und sprachlichen Hinweisen, die bei Erstellung eines Gutachtens beachtet werden sollten (unten X.), schließt die Übersicht mit einigen Formulierungs- und Darstellungshinweisen (unten XI.).