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Oppitz, Ulrich-Dieter
Das Meißner Rechtsbuch
Materialien zu einem erfolgreichen Rechtsbuch des 14. Jahrhunderts
Verlag Traugott Bautz
978-3-9594857-1-5
1. Aufl. 2022 / 674 S.
Materialien

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Kurzbeschreibung

Ein Bibliothekar beschrieb im 18. Jahrhundert die Handschrift in der Herzoglichen Bibliothek in Wolfenbüttel mit der Signatur 47. 2 Aug. fol. wie folgt: „Dieses Manuscriptum ist ein Systema des Sächsischen Rechts aus dem Landrecht, LehnRecht und Weichbild zusammen gezogen, dabey die Differentien des Päbstlichen und KaiserRechts, auch des so genannten Kaiser=Weichbilds angemerket worden. Letzters wird dem Sächsischen oder des Landes entgegen gesetzet. Unter den Sächsischen Landen begreifet der Autor, was zwischen der Weser und der Elbe und von Thüringen bis an die See belegen ist. vid. lib. I fol. XIXb. Daß auf Meissen vornemlich mit gesehen erhellet aus fol. XIX a wie dann auch das Buch im Meissnischen Dialect abgefasset ist. Es ist in sechs Bücher abgetheilet. Das erste handelt vornemlich von der Succession und den gradibus cognationum. Das Zweyte fänget an fol. XXX b und handelt von Häusern, wie dieselben zu bauen, und was dazu als Pertinention gebrauchet wird. Das Dritte fol. XLIIII und handelt von dem Gericht, wie solches zu besetzen und im letzten Capitel fol. XLVI b sqq. von dem Unterschied des Rechts der Juden von dem Recht der Christen. Das vierte Buch fängt an fol. LX. handelt von Ungericht, vom Proceß in dergl. ziemlichen Fällen, auch von Leistung der Eide. Das fünfte fol. LXXXXVIII begreifet die Gilde= und Policey Ordnung. Das sechste fol. CX handelt von einigen Materien, so ins ius publicum gehören, von Zweierlei Gewalt, geistlicher u. weltlicher, vom Landfriede, Königsbann und dergl.