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Niederquell, Tatjana
Die Durchführung des Gewinnabführungsvertrages nach der kleinen Organschaftsreform
Kovac, J.
978-3-339-13124-9
1. Aufl. 2022 / 214 S.
Monographie/Dissertation

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Kurzbeschreibung

Reihe: Steuerrecht in Forschung und Praxis. Band: 173

Für die steuerliche Anerkennung der ertragsteuerlichen Organschaft ist u. a. erforderlich, dass sich die Organgesellschaft durch einen Gewinnabführungsvertrag dazu verpflichtet, ihren handelsrechtlich ganzen Gewinn an den Organträger abzuführen und der Gewinnabführungsvertrag während seiner Geltungsdauer durchgeführt wird. Die Anknüpfung an handelsrechtliche Ergebnisse für die steuerliche Anerkennung der Organschaft wird seit langem erheblich kritisiert. Denn durch diese Voraussetzung werden zwei Größen miteinander verknüpft, die spätestens seit dem BilMoG immer stärker voneinander abweichen. Außerdem führt eine handelsrechtlich unzutreffende Ergebnisermittlung dazu, dass der Gewinnabführungsvertrag nicht ordnungsgemäß durchgeführt wird.

Reformvorschläge, die insbesondere den Verzicht auf den Gewinnabführungsvertrag forderten, konnten sich nicht durchsetzen. Anstelle eines neuen, modernen Gruppenbesteuerungs-systems führte der Gesetzgeber mit der kleinen Organschaftsreform unter Beibehaltung des Erfordernisses des Gewinnabführungsvertrages Erleichterungen bei seiner Durchführung ein. Unter bestimmten Voraussetzungen fingiert das Gesetz seitdem die Durchführung des Gewinnabführungsvertrages.

Die Autorin analysiert die Reform im Hinblick auf die Durchführungsfiktion unter Berücksichtigung der übergeordneten Frage der Sinnhaftigkeit der Anknüpfung an die Handelsbilanz für steuerliche Zwecke. Dafür wird zunächst die Grundkonzeption des Durchführungserfordernisses untersucht. Dabei wird der handelsrechtliche Umfang der Gewinnabführung ermittelt, um daraufhin Durchführungsdefizite und ihre Konsequenzen darzulegen. Sodann wird die steuerliche Einkommenszurechnung dargestellt, wobei ein Schwerpunkt auf Abweichungen zwischen Handels- und Steuerbilanz liegt. Anschließend wird die Durchführungsfiktion erläutert, um zu prüfen, ob die zuvor ermittelten Probleme durch die kleine Organschaftsreform zumindest abgeschwächt werden können.