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Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen. BayEUG
epubli
978-3-7549-0796-2
2021 / 160 S.
Textsammlung

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Kurzbeschreibung

Reihe: Landesrecht Freistaat Bayern

Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG)

Vollzitat nach RedR: Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2000 (GVBl. S. 414, 632, BayRS 2230-1-1-K), das zuletzt durch Gesetz vom 23. Juli 2021 (GVBl. S. 432) geändert worden ist.

Rechtsstand: 23. Juli 2021

Inhalt:
Erster Teil - Grundlagen
Zweiter Teil - Die öffentlichen Schulen
Abschnitt I - Gliederung des Schulwesens
Abschnitt II - Schularten und Mittlerer Schulabschluss
Abschnitt III - Errichtung und Auflösung von öffentlichen Schulen; Schulveranstaltungen; Zusammenarbeit; kooperatives Lernen
Abschnitt IV - Schulpflicht, Pflichtschulen, Sprengelpflicht, Gastschulverhältnisse, Wahl des schulischen Bildungswegs
Abschnitt V - Inhalte des Unterrichts
Abschnitt VI - Grundsätze des Schulbetriebs
Abschnitt VII - Schülerinnen und Schüler
Abschnitt VIII - Schulleiterin oder Schulleiter, Lehrerkonferenz, Lehrkräfte und sonstiges Personal
Abschnitt IX - Einrichtungen zur Mitgestaltung des schulischen Lebens
Abschnitt X - Schule und Erziehungsberechtigte, Schule und Arbeitgeber
Abschnitt XI - Besondere Einrichtungen und Schulgesundheit
Abschnitt XII - Schulversuche, MODUS-Schulen
Abschnitt XIII - Kommerzielle und politische Werbung, Verarbeitung personenbezogener Daten
Abschnitt XIV - Erziehungs-, Ordnungs- und Sicherungsmaßnahmen
Abschnitt XV - Schulordnung
Dritter Teil - Private Unterrichtseinrichtungen
Abschnitt I - Private Schulen (Schulen in freier Trägerschaft)
Abschnitt II - Lehrgänge und Privatunterricht
Vierter Teil - Schülerheime
Fünfter Teil - Schulaufsicht, Schulverwaltung
Sechster Teil - Maßnahmen zur Durchsetzung der Schulpflicht, Ordnungswidrigkeiten