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Stutz, Niko
Der Begriff des Arbeitsverhältnisses in § 613a Abs. 1 S. 1 BGB im Lichte der Betriebsübergangsrichtlinie
Gans Verlag
978-3-946392-19-4
1. Aufl. 2022 / 284 S.
Monographie/Dissertation

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Kurzbeschreibung

Reihe: Berliner wirtschaftsrechtliche Schriften. Band: 14

Das Rechtsinstitut des Betriebsübergangs lässt keine Langeweile aufkommen. Kodifiziert in § 613a BGB und unionsrechtlich verankert in der sog. Betriebsübergangsrichtlinie dient es seit nunmehr knapp fünf Jahrzenten dem Schutz von Arbeitnehmern, deren Betrieb oder Betriebsteil mittels Rechtsgeschäft den Inhaber wechselt. Zu diesem Zweck sieht § 613a BGB eine Reihe von Rechtsfolgen vor, die verhindern sollen, dass die Mitarbeiter aufgrund des Betriebsübergangs rechtlich schlechter stehen als ohne einen solchen. Sowohl diese Rechtsfolgen als auch ihre Tatbestandsvoraussetzungen unterliegen dabei einem steten Wandel. Seit dem Inkrafttreten des § 613a BGB waren und sind sie regelmäßiger Gegenstand von Entscheidungen sowohl des Bundesarbeitsgerichts als auch des Europäischen Gerichtshofs und werden durch deren Rechtsprechung fortlaufend weiterentwickelt.
Im Gegensatz hierzu weist der Begriff des Arbeitsverhältnisses, der den persönlichen Anwendungsbereich der Norm definiert und an den somit sämtlicher Schutz anknüpft, eine bemerkenswerte Kontinuität auf. Traditionell wird der Begriff des Arbeitsverhältnisses in diesem Zusammenhang relativ eng verstanden und stellt in erster Linie auf Personen mit formalem Arbeitnehmerstatuts ab. Nach Auffassung des Autors ist dieser Anwendungsbereich zu restriktiv und wird der heutigen Arbeitswelt, in der sich neben dem klassischen Arbeitsverhältnis eine Vielzahl von weiteren Beschäftigungsarten etabliert hat, nicht mehr hinreichend gerecht.

Aus diesem Grund untersucht er § 613a BGB auf die Möglichkeit eines extensiveren Verständnisses des persönlichen Anwendungsbereichs. Hierfür arbeitet er zunächst das aktuell vorherrschende Verständnis des Begriffs Arbeitsverhältnis im deutschen Arbeitsrecht heraus und grenzt es von anderen Beschäftigungsverhältnissen ab. Im Hauptteil der Arbeit unterzieht der Autor die Betriebsübergangsrichtlinie einer umfassenden Auslegung, aus der er eine alternative, dem Schutzzweck der Richtlinie besser entsprechende Definition des persönlichen Anwendungsbereichs entwickelt und auf deren nationale Umsetzung in § 613a BGB überträgt. Hieran anknüpfend zeigt er auf, wie sich der von ihm entwickelte Lösungsansatz in die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zur Auslegung des Arbeitnehmerbegriffs anderer Richtlinien einfügt. Ergänzend legt er dar, dass sich § 613a BGB auch entsprechend dem von ihm entwickelten Begriff des Arbeitsverhältnisses (richtlinienkonform) auslegen lässt. Im letzten Teil seiner Arbeit subsumiert der Autor sodann detailliert alle gängigen Beschäftigungsarten unter den von ihm entwickelten persönlichen Anwendungsbereich und verdeutlicht so die praktischen Konsequenzen seines Verständnisses des Arbeitsverhältnisbegriffs gegenüber der hergebrachten Lesart.