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Drost, Ulrich / Ell, Marcus
Das neue Wasserrecht
Ein Lehrbuch für Ausbildung und Praxis in Bayern
Boorberg
978-3-415-07016-5
3. Aufl. 2021 / 420 S.
Lehrbuch

42,00 €

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Kurzbeschreibung

Systematische Darstellung

Der Leitfaden stellt das Wasserrecht und die davon betroffenen benachbarten Rechtsgebiete aktuell und umfassend dar. Mit zahlreichen Beispielen, Schaubildern und tabellarischen Übersichten erklären die Verfasser systematisch die Grundstrukturen des Wasserrechts.

Neu: Gewässerrandstreifen, AwSV und mehr …
Die 3. Auflage erläutert auch die in den letzten Jahren eingetretenen Rechtsänderungen und Erweiterungen des Wasserrechts samt seinem Nebenrecht. Die Autoren berücksichtigen insbesondere

- die neuen Regelungen zu den Gewässerrandstreifen nach dem Volksentscheid »Rettet die Bienen«
- die Vorgaben der Regelungen des Anlagenrechts nach der AwSV
- die verschärften Vorgaben nach dem Hochwasserschutzgesetz II für das Bauen und die Errichtung von sonstigen Anlagen in Überschwemmungs-, Risiko- und Hochwasserentstehungsgebieten

Ebenfalls neu im Buch ist ein Kapitel zum neu im Wasserrecht verankerten Vorkaufsrecht. Die Ausführungen zum Verschlechterungsverbot und Verbesserungsgebot haben die Verfasser erweitert und vertieft im Hinblick auf die anstehende dritte Bewirtschaftungsperiode mit der zwingenden Vorgabe, die Bewirtschaftungsziele bis 2027 zu erreichen, und vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs.

Die Darstellung des Wasserrechtsverfahrens wurde um die beiden Themen Bedarf sowie Notwendigkeit und Umsetzung einer Umweltverträglichkeitsprüfung ergänzt.

Dynamische Entwicklungen
Wasserrechtliche Regelungen sind komplex, die Anforderungen an eine sichere Rechtsanwendung mit fortschreitender Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie weiter gestiegen. Die Regelungen im Wasserhaushaltsgesetz und Bayerischen Wassergesetz werden kontinuierlich an einer stets nachhaltigeren Gewässerbewirtschaftung ausgerichtet. Dabei ist das Spannungsverhältnis zwischen privaten Nutzungen der Gewässer (u.a. durch die Wasserkraft) und den Belangen des Allgemeinwohls (wie z.B. der Gewässerökologie) auszutarieren.