Details


Arzneimittelgesetz. AMG
Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln in Deutschland
Maas & Peither GMP Verlag
978-3-9580724-9-7
13. Aufl. 2020 / 240 S.
Textsammlung

31,03 €

inkl. MwSt. & zzgl. Versand

+ zum Warenkorb

Kurzbeschreibung

Das AMG ist die gesetzliche Basis für alle, die mit Arzneimitteln zu tun haben.

Zweck des Arzneimittelgesetzes ist es, die Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit von Arzneimitteln sicherzustellen. Es umspannt daher einen weiten Bogen von der klinischen Prüfung und Zulassung, über die Herstellung, die Abgabe von Arzneimitteln, Arzneimittelrisiken, Besonderheiten bei Tierarzneimitteln, die Überwachung, die Ein- und Ausfuhr bis hin zur Haftung bei Arzneimittelschäden.

Grundlegende Regelungen aus GMP-Sicht betreffen z.B. die Herstellungserlaubnis, den Nachweis der Sachkenntnis von Schlüsselpersonen, die Kennzeichnung von Arzneimitteln oder den Schutz vor Täuschung.

Das Arzneimittelgesetz (AMG) wird fortlaufend geändert oder ergänzt. Unser Ziel ist es, Ihnen diese Änderungen stets zeitnah in konsolidierter Form als Neuauflage zur Verfügung zu stellen. Denn nur mit konsolidierten und somit kompletten Gesetzestexten kann sinnvoll gearbeitet werden. Mehr Informationen dazu und die aktuellen Änderungen finden Sie unter dem Reiter "Updates".

Inhalt:
1. Zweck des Gesetzes und Begriffsbestimmungen, Anwendungsbereich (§§ 1-4b)
2. Anforderungen an die Arzneimittel (§§ 5-12)
3. Herstellung von Arzneimitteln (§§ 13-20d)
4. Zulassung der Arzneimittel (§§ 21-37)
5. Registrierung von Arzneimitteln (§§ 38-39d)
6. Schutz des Menschen bei der klinischen Prüfung (§§ 40-42b)
7. Abgabe von Arzneimitteln (§§ 43-53)
8. Sicherung und Kontrolle der Qualität (§§ 54-55a)
9. Sondervorschriften für Arzneimittel, die bei Tieren angewendet werden (§§ 56-61)
10. Pharmakovigilanz (§§ 62-63j)
11. Überwachung (§§ 64-69b)
12. Sondervorschriften für Bundeswehr, Bundespolizei, Bereitschaftspolizei, Zivilschutz (§§ 70-71)
13. Einfuhr und Ausfuhr (§§ 72-74)
14. Informationsbeauftragter, Pharmaberater (§§ 74a-76)
15. Bestimmung der zuständigen Bundesoberbehörden und sonstige Bestimmungen (§§ 77-83b)
16. Haftung für Arzneimittelschäden (§§ 84-94a)
17. Straf- und Bußgeldvorschriften (§§ 95-98a)
18. Überleitungs- und Übergangsvorschriften (§§ 99-146)
Anhang