Details

Deutsches wissenschaftliches Institut der Steuerberater e.V. (Hrsg.)
Die Anzeigepflicht für Steuergestaltungsmodelle - vollziehbar?
Symposium des Deutschen wissenschaftlichen Instituts der Steuerberater e.V. 2018
DWS
978-3-946883-13-5
1. Aufl. 2019 / 75 S.
Tagungsbericht

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Kurzbeschreibung

Reihe: DWS-Schriftenreihe - Schriften des Deutschen wissenschaftlichen Instituts der Steuerberater e.V.. Band: 43

Durch die Anzeigepflicht und den Austausch der gewonnenen Informationen zwischen den Mitgliedstaaten sollen die Finanzverwaltungen frühzeitig Kenntnis von grenzüberschreitenden Gestaltungen erlangen, um geeignete Gegenmaßnahmen gegen modellhafte Steuerverschiebungen ergreifen zu können. Die in der EU-Richtlinie hierfür verwendeten Kennzeichen für eine meldepflichtige Gestaltung sind jedoch weit und zumindest teilweise unbestimmt. Daher widmete sich das DWSSymposium 2018 der Vollziehbarkeit der Anzeigepflicht für Steuergestaltungsmodelle.

In dem einführenden Vortrag erläuterte Herr Dr. Schwab den Richtlinienentwurf und wies darauf hin, dass angesichts der Komplexität der Steuermodelle die 30-Tage-Frist für die Meldung nicht ausreichend sei. Zudem beinhalte die vorgesehene Anzeigepflicht eine große Rechtsunsicherheit darüber, welche grenzüberschreitenden Modelle tatsächlich anzeigepflichtig sind. Es brauche Zeit, hier eine rechtliche Einstufung vorzunehmen. Zu der von den Länderfinanzministern vorgeschlagenen Ausdehnung der Anzeigepflicht auf rein nationale Sachverhalte führte Dr. Schwab aus, dass die für das Unterlassen der Anzeigepflicht veranschlagten Bußgelder ein erhebliches, nicht zu versicherndes Risiko für den Steuerberater darstellen.

Auch in der anschließenden Diskussion wurde kontrovers diskutiert, inwiefern die Anzeigepflicht tatsächlich das beabsichtigte Ziel, noch nicht bekannte Steuergestaltungen aufzudecken, erreichen kann. Es wurde deutlich, dass die derzeit geplante Umsetzung insoweit erheblichen Bedenken begegnet. Das Podium war sich einig, dass der Berufsstand zweifellos dem Gemeinwohl verpflichtet sei, eine Anzeigepflicht in ihren Grenzen aber hinreichend bestimmt und erfüllbar sein müsse. Bei der Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht müssen praxistaugliche Regelungen getroffen, die Verschwiegenheitspflicht der steuerberatenden Berufe gewahrt und angemessene Sanktionen festgelegt werden.