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Podsada, Sebastian
Die Neuregelung der Leiharbeit und die Möglichkeit der Umgehung der Reform durch Werkvertragsgestaltung
GRIN Verlag
978-3-668-51478-2
1. Aufl. 2017 / 28 S.
Monographie/Dissertation

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Kurzbeschreibung

Studienarbeit aus dem Jahr 2017 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 1,3, Hochschule Ruhr West (Wirtschaftsinstitut), Sprache: Deutsch, Abstract: Noch vor einigen Jahren prägte ein negatives Bild die Leiharbeit. Berichte über unseriös arbeitende Leiharbeitsunternehmen in Verbindung mit Menschenhandel und moderner Sklaverei waren immer wieder in den Medien zu finden. Daher war die Leiharbeit in Deutschland nicht weit verbreitet. Unternehmen hatten kein Interesse daran, Leiharbeitnehmer und Leiharbeitnehmerinnen in ihren Unternehmen einzusetzen. Dies hat sich in der letzten Zeit stark geändert. Bei der Vertragsgestaltung der Arbeitsverträge sind seit einigen Jahren dynamische Veränderungen festzustellen. Immer wieder rückt die atypische Beschäftigungsform der Leiharbeit, als einfache Möglichkeit Arbeitskräfte schnell zu rekrutieren, in den Fokus der Unternehmer. Konzerne und Unternehmen halten sich Handlungsspielräume, um auf Entwicklungen und Veränderungen am Markt und im Unternehmen schnell reagieren zu können, durch eine flexible Personalpolitik frei. So stieg die Zahl der Leiharbeitnehmer 2015 auf den Höchststand von 961.000 Leiharbeitnehmern und Leiharbeitnehmerinnen. Was früher gang und gäbe war, in diesem Fall eine lange Betriebszugehörigkeit, hat sich in der heutigen Zeit der globalisierten Märkte stark verändert. Die heutigen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen zeichnen sich häufig durch Flexibilität und sprunghafte Karriereverläufe aus. Hierbei ist zu hinterfragen, ob dieser Werdegang aufgrund von eigenen Entscheidungen gefällt worden ist oder ob dies auf einer Notlage basiert. Folglich rückte die Leiharbeit in den letzten Jahren stark in den Regulierungsfokus des Gesetzgebers. So wurde die Arbeitnehmerüberlassungsgesetzesreform 2017 im Oktober 2016 durch den deutschen Bundestag verabschiedet und im November 2016 durch den deutschen Bundesrat gebilligt. Nach langen Verhandlungen tritt nun zum 01.04.2017 das Gesetz zur Neuregelung der Leiharbeit und Werkverträgen in Kraft. Für die Unternehmen in der Leiharbeit gibt es dadurch eine Reihe von Erschwerungen zu Gunsten der Leiharbeitnehmer. Doch das angepasste Gesetz ruft auch negative Stimmen und Kritik hervor. So werden Leiharbeitnehmer aus Sicht der Arbeitnehmervertreter nicht in einem wünschenswerten Maße geschützt bzw. könne man die Neuregelung durch Leiharbeitskarusselle oder Werkverträge umgehen.

Aufgrund der Komplexität der Leiharbeit wird sich diese Arbeit auf die grundsätzlichen und wichtigen Neuerungen im AÜG und ihre Auswirkungen beziehen. Des Weiteren auf die Möglichkeit durch Werkvertragsgestaltung diese Neuregelung zu umgehen.