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Ossola-Haring, Claudia
Vermögensübertragung und Nießbrauch
HDS
978-3-9555443-1-7
1. Aufl. 2019 / 96 S.
Leitfaden

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Kurzbeschreibung

Nießbrauch ist ein bewährtes, nach wie vor gängiges Mittel im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge oder zur Sicherung des Unternehmensübergangs.

Nießbrauch ist das unveräußerliche und unvererbliche absolute Recht, Nutzungen einer fremden Sache oder eines fremden Rechts zu ziehen. Dieses Recht können sowohl natürliche als auch juristische Personen innehaben.

Ein absolutes Recht verschafft dem Berechtigten eine ausschließliche, rechtlich geschützte Herrschaft über einen bestimmten Bereich, die von jedermann zu respektieren ist.

Der Nießbrauch an Sachen ist in § 1030 BGB, der an einer Erbschaft in § 1089 BGB geregelt. Der Nießbrauch an Rechten, und damit auch an einem GmbH-Geschäftsanteil, bestimmt sich nach den §§ 1068 f. BGB.

Wird ein Nießbrauch begründet, verzichtet der Eigentümer praktisch auf sein Recht, die Sache zu nutzen und die Früchte aus der Sache zu ziehen, weil er diese Rechte einem Dritten überträgt und für sich selbst lediglich das Verfügungsrecht, also die rechtliche Verfügungsgewalt, behält. Das Eigentum, eigentlich ein dingliches Vollrecht, wird quasi aufgeteilt in den bloßen Eigentümer, der Inhaber eines mit einem Nießbrauch beschwerten Eigentums ist, und dem Nießbraucher, dem Berechtigten, bei dem die umfassende Nutzung einschließlich der Fruchtziehung liegt.

Wer einen Nießbrauch bestellen will, muss regelmäßig die Form wahren, die auch für den Eigentumserwerb vorgeschrieben ist. Besonders zu beachten sind hier die Formvorschriften für Immobilien und GmbH-Anteile, deren Übergänge jeweils der notariellen Beurkundung bedürfen.

Dieses Buch gibt einen ausführlichen Überblick über die rechtlichen Voraussetzungen und Konsequenzen einer Vermögensübertragung und Nießbrauchbestellung und stellt auch die steuerlichen Konsequenzen einer Nießbrauchsregelung, je nach ihrer Ausgestaltung, dar.