Details

Ruhland, Christian
Negative Einkünfte und Grundfreiheiten des Unionsrechts
Ein Vorschlag zur Berücksichtigung inländischer Verluste bei grenzüberschreitender Unternehmenstätigkeit unter Beachtung des Symmetrieprinzips
Kovac, J.
978-3-8300-9119-6
1. Aufl. 2017 / 436 S.
Monographie/Dissertation

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Kurzbeschreibung

Reihe: Steuerrecht in Forschung und Praxis. Band: 136

Die Publikation befasst sich mit dem Problembereich der steuerlichen Verlustberücksichtigung bei grenzüberschreitender Unternehmenstätigkeit in Europa. Hierbei werden neben internationalen Einheitsunternehmen auch grenzüberschreitend tätige Unternehmensgruppen (Konzerne) in die Betrachtung mit einbezogen.

Spätestens seit der Rechtsprechung des EuGH in der Rechtssache Marks & Spencer und Lidl Belgium wird die Frage aus der Sicht des Unionsrechts und hierbei insbesondere der Grundfreiheiten intensiv diskutiert, ob und inwieweit Auslandsverluste bei inländischen Unternehmensgliedern zu berücksichtigen sind. Der Autor beschränkt sich nicht auf die in diesen Urteilen angesprochenen Outbound-Sachverhalte, sondern nimmt gleichsam Inbound-Investitionen in die Betrachtung mit auf. Des Weiteren wird neben dem Aspekt der grenzüberschreitenden Verlustverrechnung näher beleuchtet, wie inländische Verluste bei international positionierten Einheitsunternehmen und Unternehmensgruppen zu berücksichtigen sind.

Ausgehend von einer kurzen Problembeschreibung der Verlustbehandlung bei der jeweiligen Fallkonstellation, die insbesondere auch den abkommensrechtlichen Rahmen absteckt, stellt die unionsrechtliche Untersuchung anhand der Grundfreiheiten den Schwerpunkt dieser Abhandlung dar.

Auf der Grundlage der Untersuchungsergebnisse des Hauptteils wird abschließend zusammenfassend ein Lösungsvorschlag zur Verlustverrechnungsproblematik bei grenzüberschreitender Unternehmenstätigkeit gegeben. Dieser nimmt jedoch nicht die grenzüberschreitende Berücksichtigung von ausländischen negativen Einkünften ins Visier, sondern die steuerliche Behandlung von Inlandsverlusten bei grenzüberschreitender Unternehmenstätigkeit. Eine konsequente Umsetzung dieses Lösungsvorschlags stellt zudem eine Möglichkeit dar, den Problembereich der grenzüberschreitenden Verlustberücksichtigung weitgehend zu beheben.