Details

Hans, Armin
Whistleblowing durch Beamte
Rechtslage und Regelungsbedarf
Kovac, J.
978-3-8300-9392-3
1. Aufl. 2017 / 250 S.
Monographie/Dissertation

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Kurzbeschreibung

Reihe: Studien zum Verwaltungsrecht. Band: 68

„Whistleblowing“, das Publikmachen von Missständen auf internen oder externen Wegen, beschäftigt inzwischen seit längerem die Öffentlichkeit und ist vielfacher Diskussionsgegenstand in der Wissenschaft. Auslöser für dieses Phänomen können ganz persönliche Motive sein oder auch altruistische Zwecke, wie beispielsweise der Schutz von Rechtsgütern der Allgemeinheit. Oftmals wird man beide Aspekte kaum voneinander trennen können.

Auch aus einem internationalen Blickwinkel eröffneten erst die Hinweise des US-amerikanischen Whistleblowers Edward Snowden den Blick auf das tatsächliche Ausmaß an den weitreichenden, weltweiten Überwachungs- und Spionageaktivitäten der Geheimdienste der Vereinigten Staaten und von deren Partnerdiensten. Edward Snowden floh, wohlwissend um die Konsequenzen seiner Offenbarung, anschließend nach Russland ins Exil. Er wurde wegen Spionage angeklagt und verlor seinen Arbeitsplatz.

Im Rahmen der rechtswissenschaftlichen Diskussionen in Deutschland zum Thema „Whistleblowing“ hat man sich bisher ganz überwiegend auf die Untersuchung der Situation von Arbeitnehmerverhältnissen konzentriert. Wie es dabei um Beamte bestellt ist und welche Spielräume für sie bei der Offenbarung von Missständen existieren und geschaffen werden können, wurde bisher nicht in diesem Umfang erörtert.

Die besondere Verfassungstradition des deutschen Berufsbeamtentums, die sogenannten ‚hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums‘, stellen dabei die besondere Herausforderung dar, wenn es darum geht, mögliche Denkmodelle und Lösungsansätze zur Verbesserung der Missstandsbekämpfung in der öffentlichen Verwaltung und zu einem verbesserten Schutz für Whistleblower zu entwickeln. Insbesondere stellt sich in diesem Kontext dabei die Frage, inwieweit sich grundsätzliche Lösungsansätze trotz aller Statusunterschiede aus dem Arbeitnehmerbereich auch auf den Beamtenbereich in angepasster Form übertragen lassen.

Dazu wird im 1. Kapitel im Rahmen der Untersuchung zunächst ein genereller Überblick über das Phänomen Whistleblowing gegeben werden. Entstehungsfragen, Erscheinungsformen und Interessenslagen werden dazu geklärt und auch ethische Gesichtspunkte einer genaueren Betrachtung unterzogen.

Im daran anschließenden 2. Kapitel werden die Rechtsprechung und die rechtliche Ausgangslage für Arbeitnehmer herausgearbeitet, wobei sich insbesondere damit befasst wird, einen allgemeinen rechtlichen Problemkreis für Whistleblower zu erschließen.

Im 3. Kapitel erfolgt dann zunächst die Darstellung der rechtlichen Ausgangslage für Beamte. Die danach folgenden Schwerpunkte liegen dabei nicht nur in der Herausarbeitung der vorgegebenen verfassungsrechtlichen Grundlagen, bestehender Handlungsmöglichkeiten im Umgang mit Missständen und deren Einschränkungen, sondern vor allem im Aufzeigen der spezifischen Konfliktlagen und damit verbundenen Konsequenzen für Beamte.

Das 4. Kapitel beschäftigt sich anschließend mit verschiedenen Lösungsansätzen, die von der Untersuchung einer Gesetzesinitiative, dem Aus- und Aufbau von Compliancestrukturen bis hin zur Schaffung weiterer außerbehördlicher Stellen reicht. Dazu soll ergänzend auch der Whistleblower-Schutz öffentlicher Staatsdiener anderer Staaten untersucht werden, deren Ansatz sehr ausdifferenzierte gesetzliche Regelungen, Institutionen sowie interne Verhaltensrichtlinien bilden. Speziell die Frage, wie sich diese Systeme in der Praxis bewährt haben, ist dabei von Interesse - neben der Untersuchung der konkreten Verfahrensausgestaltung, wenn es um die Meldung von Missständen geht.

Abschließend geht es im 5. Kapitel darum, aufgrund der vorgenommenen Untersuchungen und Feststellungen zu einem endgültigen Resümee zu kommen und einen unter Beachtung der Ergebnisse folgenden eigenen Gesetzesentwurf zu entwickeln und vorzustellen, um die Anreize zu einer besseren Selbstregulierung der öffentlichen Verwaltung bei Missständen zu stärken.