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Dominke, Ann
Einheitliche Gruppenleitung über die Binnengrenzen in Europa
Regelungselemente für das Gesetzgebungsprojekt "Anerkennung des Gruppeninteresses"
Carl Heymanns
978-3-452-28859-2
1. Aufl. 2017 / 316 S.
Monographie/Dissertation

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Kurzbeschreibung

Reihe: Abhandlungen zum deutschen und europäischen Handels- und Wirtschaftsrecht. Band: 223

In nahezu allen europäischen Mitgliedstaaten prägt die Gesellschaftsgruppe und nicht die unabhängige Einzelgesellschaft die wirtschaftliche Realität. Diese Bedeutung der Konzernorganisation steht jedoch in klarem Kontrast zu einer weitgehenden gesetzgeberischen Enthaltsamkeit der nationalen Rechtsordnungen. Auch auf europäischer Ebene existiert bislang kein systematisch normiertes Recht der Gesellschaftsgruppe, obwohl die Gründung von Tochtergesellschaften in anderen Mitgliedstaaten das Instrument zur Verwirklichung der in Art. 49, 54 AEUV primärrechtlich verbürgten Niederlassungsfreiheit ist.

Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob es konzernspezifischer europäischer Regelungen bedarf. Ist eine Anerkennung des Gruppeninteresses auf europäischer Ebene tatsächlich zwingend vonnöten oder zeigt nicht vielmehr die Vielzahl der gegenwärtig existierenden europäischen Unternehmensgruppen, dass diese trotz der national divergierenden Regelungskonzepte ihr wirtschaftliches Potential bereits binnenmarktweit zu entfalten vermögen? Würde die Anerkennung des Gruppeninteresses wirklich Organisationsmöglichkeiten eröffnen, die den Gesellschaften bislang verschlossen sind? Und wenn ja: Wie sollte ein derartiges Regelungssystem konkret ausgestaltet werden?

Obwohl die Europäische Kommission eine Initiative zur Anerkennung des Gruppeninteresses bereits für das Jahr 2014 angekündigt hatte, ist sie bislang nicht tätig geworden. Das Fehlen einheitlicher europäischer Vorgaben steht jedoch in Kontrast zu den Zielen des europäischen Primärrechts, namentlich des Binnenmarktes.

Die vorliegende Untersuchung verfolgt daher das Ziel, die im Schrifttum diskutierten Ansätze zu würdigen und diese um rechtsvergleichende sowie betriebswirtschaftliche Erkenntnisse zu bereichern, um auf diesem Wege ein Regelungssystem zu konzipieren, dass der europäische Gesetzgeber bei seinen Überlegungen zur Anerkennung des Gruppeninteresses berücksichtigen könnte.