Details

Neidenbach, Katrin Sonja
Zustiftung aus rechtsgeschäftlicher Sicht
Kovac, J.
978-3-8300-9137-0
1. Aufl. 2016 / 272 S.
Monographie/Dissertation

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Kurzbeschreibung

Reihe: Studien zum Vertragsrecht. Band: 22

Zustiftungen sind notwendig, verbreitern sie doch die Basis des Stiftungswirkens und kompensieren Vermögensverluste von Stiftungen in anhaltenden Niedrigzinsphasen.

Das Rechtsgeschäft der Zustiftung wird als eigenständiges Institut des Zivilrechts sichtbar und emanzipiert sich vom Begriff des Steuerrechts. Die Rechtsnatur einer Zustiftung ist nur dann eine Schenkung, wenn sie ausschließlich Liberalitätszwecke erfüllt. Der Hauptanwendungsfall ist die Zustiftung an eine gemeinnützige Stiftung. Verfolgt das Rechtsgeschäft Zustiftung jedoch Austauschzwecke, so kann die Zustiftung z.B. die Rechtsnatur eines Kauf- oder Tauschvertrages haben. Zahlreiche Verträge von Vermögenszuwendungen, die als „Zustiftung“ etikettiert werden, sind auf ihre Rechtsnatur hin zu überprüfen.

Bestehende Normierungen insbesondere zum Stiftungsgeschäft und zur Stiftungssatzung - setzen Gestaltungsgrenzen für das Rechtsgeschäft der Zustiftung. Diejenigen Aufgaben, die allein dem Stifter im Gründungs­stadium vorbehalten sind, stehen einem Zustifter nach Anerkennung der Stiftung keinesfalls zu. In der Stiftungssatzung muss eine Rechtsgrundlage für die Annahme von Zustiftungen enthalten sein.

Die Abgrenzung der Zustiftung von anderen Zuwendungsformen ist erforderlich. Insbesondere die Abgrenzung der Zustiftung von der Errichtung einer nichtrechtsfähigen Stiftung unter dem Dach einer bürgerlich-rechtlichen Stiftung kann mit Hilfe operationaler Abgrenzungskriterien gelingen, die ihren Fokus auf den rechtsgeschäftlichen Aspekt ausrichten.

Diskussionsfelder des Stiftungsrechts sowie die derzeit geführte Stiftungszivilrechtsreform werden im Kontext der Zustiftung durchleuchtet. Unterschiedliche Inhalte, die den Begriff der Zustiftung mehrdeutig machen, resultieren aus Einzeldiskussionen über das Verständnis des „funktionalen Stiftungsbegriffs“, über die Verwendung des Begriffs „Fonds“ sowie über das Verständnis von „Zuwendungen in Teilzwecke“ von Stiftungen. Eine begriffliche Klärung der Zustiftung wird herbeigeführt.

Die Autorin wendet sich an Rechtsanwälte, Notare, Stifter, Mitstifter, Zustifter, Mäzene, Stiftungsbehörden und an Fach- und Führungskräfte in Stiftungen.