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Herbst, Sebastian / Luhn, Katharina
Formulierungshilfen für die sozialrechtliche Praxis
SGB II - SGB XII - Verfahren
Nomos
978-3-8487-3481-8
2. Aufl. 2017 / 504 S.
Formularbuch

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Kurzbeschreibung

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Verfahren der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) und Sozialhilfe (SGB XII) sind die Praxisthemen im Sozialrecht und nehmen entsprechend Raum und Zeit ein. Das Formularbuch sichert die erfolgreiche Fallbearbeitung im Existenzsicherungsrecht. Aus ihrer richterlichen Praxis heraus entwickeln die Autoren Schritt für Schritt anhand realitätsnaher Lebenslagen unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts konkrete Arbeitshilfen heraus. Wiederkehrende Verfahrenssituationen im Verwaltungs- (Antrag, Überprüfungsantrag und Widerspruch) und Klageverfahren (Allgemeine Verfahrensgrundsätze, Klagearten, Prozesserklärungen und Prozesskostenhilfe, Einstweiliges Rechtsschutzverfahren) sowie die Rechtmittelverfahren I. und II. Instanz werden vor die Klammer gezogen, der Besondere Teil bearbeitet das materielle Recht in seinen vielfältigen Facetten.

Die 2. Auflage der Formulierungshilfen berücksichtigt bereits die Änderungen der Rechtslage durch die „Rechtsvereinfachungsnovelle“ sowie die aktuelle obergerichtliche Rechtsprechung. Wichtige neue Entscheidungen des BSG, z.B. zum Leistungsausschluss von Ausländern bzw. Unionsbürgern, zur Bestimmtheit von Aufhebungs- und Erstattungsbescheiden, zu Eingliederungsvereinbarungen und zu Eingliederungsleistungen sind in konkrete Praxishilfen umgemünzt.

Schwerpunkte der Neuauflage sind:
- die Dauerstreitthemen der Kosten und Unterkunft sowie der Sanktionen
- die Mitwirkungspflichten, Mehrbedarfe und Leistungen zur Bildung und Teilhabe (Bildungspaket)
- die Einkommens- und Vermögensberücksichtigung
- sowie die Aufhebungen und Erstattungen.

Besonders hilfreich ist der zusätzliche Kostenteil (Kostengrundantrag, Kostenfestsetzungsantrag, Erinnerung), in dem anschaulich erläutert wird, wie das sozialrechtliche Mandat abgerechnet und die Anwaltsvergütung - ggf. gerichtlich - geltend gemacht werden kann. Ebenfalls dargestellt wird das Vorgehen für den immer häufigeren Fall, dass die Behörde trotz Obsiegens des Leistungsempfängers im Prozess untätig bleibt (Vollstreckung von Entscheidungen).