Details

Amstädter, Michael / Kaspar, Konrad / Stelzer, Stefan
Personalvertretungsrecht in Bayern
Bayerisches Personalvertretungsgesetz mit Kommentierungen; Wahlordnung zum Bayerischen Personalvertretungsgesetz mit Kommentierungen
Carl Link Verlag
978-3-556-03150-6

Kommentar

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Die regelmäßige Amtszeit der örtlichen Personalräte, der Bezirks-, Haupt- und Gesamtpersonalräte beträgt fünf Jahre, die der Jugend- und Auszubildendenvertretung einschl. der Stufenvertretungen zwei Jahre und sechs Monate. Beide Amtszeiten enden am 31. Juli 2016 des Jahres, in dem die Amtszeit abläuft (Art. 26, 60 Abs. 2 BayPVG).

Nach Mitteilung des StMF ist für die turnusgemäße Wahl im Jahr 2016 als Wahltag Dienstag, der 21.06.2016 vorgesehen, so dass die erforderlichen Bekanntgaben des Wahlvorstands spätestens zum 22.März 2016 erfolgen sollen. Das Schreiben des StMF zur Wahl mit den Terminen ist im Dezember 2015 zu erwarten.

Der Kommentar greift dabei die grundlegenden gesetzlichen Neuerungen auf und erläutert die einzelnen Vorschriften des BayPVG und der WO-BayPVG aus Praktikersicht.