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Kreizberg, Kurt
Schnelleinstieg Arbeitsschutzrecht
Die wichtigsten Themen von A - Z
Ecomed
978-3-609-69588-4
1. Aufl. 2016 / 166 S.
Leitfaden

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Kurzbeschreibung

Leitbegriffe des Arbeitsschutzrechts

Das Arbeitsschutzrecht in Deutschland ist ebenso vielschichtig wie unübersichtlich. Es gibt nicht nur das Arbeitsschutzgesetz, sondern auch zahlreiche hieraus hervorgegangene Verordnungen, die ständig an europäisches Recht angepasst werden müssen.

Diese Verordnungen sind:
- Arbeitsmedizinische Vorsorgeverordnung
- Arbeitsstättenverordnung
- Baustellenverordnung
- Betriebssicherheitsverordnung
- Bildschirmarbeitsverordnung
- Biostoffverordnung
- Gefahrstoffverordnung
- Künstliche optische Strahlung - Arbeitsschutzverordnung
- Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung
- Lastenhandhabungsverordnung
- Mutterschutzrichtlinienverordnung
- PSA-Benutzungsverordnung
- Arbeitsschutzgesetz - Anwendungsverordnung des Bundesinnenministeriums (BMI)
- Arbeitsschutzgesetz - Anwendungsverordnung des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg)

Bestimmte zentrale Begriffe wiederholen sich ständig in diesen Verordnungen und greifen immer wieder auf die Ursprungsquelle, das Arbeitsschutzgesetz, zurück.

Dieses Buch erschließt erstmals das Arbeitsschutzgesetz und die darauf basierenden Verordnungen alphabetisch nach diesen Leitbegriffen, die jeder, der für die Umsetzung des Arbeitsschutzrechts in seinem Betrieb verantwortlich ist, kennen muss.

Zu diesen Leitbegriffen gehören beispielsweise:
- Ärztliche Betreuung
- Anforderungen an die Gestaltung (Ergonomie)
- Anforderungen an Personen
- Bereitstellung, Benutzung und Verwendung
- Beschäftigungsverbote und -beschränkungen
- Beurteilung der Arbeitsbedingungen
- Dokumentation
- Instandhaltung
- Kennzeichnung
- Pflichten Dritter
- Rechte der Beschäftigten
- Rechtsbrüche und Ordnungswidrigkeiten
- Strafen
- Übertragung von Aufgaben/Beauftragung
- Unterrichtung
- Unterweisung

Für die Lektüre des Buches werden keine umfassenden juristischen Vorkenntnisse vorausgesetzt. Es ersetzt allerdings nicht die eigenständige und sorgfältige Lektüre der jeweils angesprochenen und teilweise auch erläuterten Rechtsvorschriften im originären Rechtstext. Als Praktiker finden Sie in dieser Einführung Hinweise, wo Sie gezielt nachlesen müssen, um nichts im Zusammenhang mit dem jeweiligen Leitbegriff zu übersehen.