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Hildermann, Lena
Die EU-Tierversuchsrichtlinie und ihre Umsetzung in nationales Recht: unions- und verfassungsrechtliche Aspekte
Kovac, J.
978-3-8300-8858-5
1. Aufl. 2016 / 364 S.
Monographie/Dissertation

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Kurzbeschreibung

Reihe: Studien zum Völker- und Europarecht. Band: 136

Die Schrift befasst sich mit der novellierten europäischen Tierversuchsrichtlinie aus dem Jahr 2010. Diese Richtlinie hat das Ziel, Rechtsvorschriften der einzelnen europäischen Mitgliedstaaten zum Umgang mit Versuchstieren zu vereinheitlichen und dabei den Tierschutz zu stärken. Zur Umsetzung der EU-Tierversuchsrichtlinie wurde das deutsche Tierschutzgesetz geändert und erstmals eine Tierschutz-Versuchstierverordnung geschaffen.

Zunächst wird untersucht, ob die EU-Tierversuchsrichtlinie mit dem euro­päischen Primärrecht in Einklang steht. Von besonderer Relevanz ist dabei die Frage nach der Zuständigkeit der EU für die Schaffung der Richtlinie. Da die europäischen Verträge keine spezielle Tierschutzkompetenz vorsehen, stützte sich die EU in der Folge auf ihre allgemeine Kompetenz zur Binnenmarktharmonisierung. Darüber hinaus ist problematisch, dass durch die in der Richtlinie enthaltenen Tierschutzvorschriften in Unionsgrundrechte eingegriffen wird. Ob diese Eingriffe aufgrund der im Vertrag von Lissabon neu eingeführten Querschnittsklausel Tierschutz gerechtfertigt sind, bedarf ebenfalls der Klärung.

In einem weiteren Schritt rücken die nationalen Umsetzungsrechtsakte in den Fokus. Hier ist zu klären, ob einerseits der Grundsatz der effektiven Richtlinienumsetzung und andererseits die verfassungsrechtlichen Vorgaben des Grundgesetzes hinreichend beachtet wurden. Unionsrechtlich hat der Umsetzungsgesetzgeber dafür Sorge zu tragen, dass der Richtlinienzweck durch die Integration in das nationale Recht tatsächlich erreicht wird. Zudem entfaltet das Grundgesetz in Bezug auf Richtlinienvorschriften mit Umsetzungsspielraum bestimmte Bindungswirkungen.

Nachdem herausgearbeitet wurde, dass das geänderte Tierschutzgesetz und die Tierschutz-Versuchstierverordnung in nicht unerheblichem Umfang gegen die unionsrechtliche Umsetzungspflicht verstoßen, werden die Konsequenzen hieraus dargestellt. Maßgeblich sind dabei die Instrumente der unmittelbaren Richtlinienwirkung sowie der richtlinienkonformen Auslegung nationalen Rechts. Es wird untersucht, inwiefern diese in Bezug auf die Umsetzungsfehler im Rahmen der EU-Tierversuchsrichtlinie herangezogen werden können.