Details

Kopanka, Nicole
Die einheitliche Wirkung der Gemeinschaftsmarke
Kovac, J.
978-3-8300-8697-0
1. Aufl. 2015 / 208 S.
Monographie/Dissertation

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Kurzbeschreibung

Reihe: Studien zum Gewerblichen Rechtsschutz und zum Urheberrecht. Band: 125

Eine Marke ist ein Name, ein Zeichen oder ein Symbol für Waren oder Dienstleistungen, die diese von Waren oder Dienstleistungen anderer Markeninhaber abgrenzen soll. Das aus ihr erwachsende Markenrecht ist ein ausschließliches Recht, welches seinem Inhaber ermöglicht, andere von der Benutzung identischer oder ähnlicher Zeichen für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen auszuschließen. Dieses Ausschlussrecht entfaltet seine Wirkung aber nur territorial begrenzt. Der Schutz der Marke richtet sich nach dem Recht des Mitgliedstaates, der ihn gewährt. Auf dem Gebiet der Europäischen Union wurde dieses Schutzlandprinzip durch die Gemeinschaftsmarkenverordnung und die damit verbundene Schaffung der Gemeinschaftsmarke territorial erweitert. Durch eine einmalige Anmeldung entsteht ein Schutzrecht mit Wirkung für das gesamte Unionsgebiet.

Diese Untersuchung befasst sich zunächst mit der Frage, wie sich dieses weite Schutzterritorium auf den Benutzungszwang i.S.d. Art. 15 Abs. 1 S. 1 GMV auswirkt. Den Schwerpunkt der Betrachtung bildet dabei die notwendige territoriale Reichweite der Benutzung, insbesondere die Auslegung der Begriffe der "ernsthaften" Benutzung "in der Gemeinschaft". Der zweite Teil der Arbeit setzt sich dann auf prozessualer Ebene mit der Reichweite von Unterlassungsverfügungen auseinander. Fraglich ist hier vor allem, wie weit ein Unterlassungsanspruch reichen darf, wenn die Verletzungstatbestände des Art. 9 Abs. 1 S. 2 lit. b) und c) GMV nur auf einem territorial begrenzten Gebiet der Europäischen Union verwirklicht worden sind.

Diese beiden territorialen Gesichtspunkte stehen dabei vor allem in einem Spannungsverhältnis zu dem der Gemeinschafts­markenverordnung zugrunde liegenden Einheitlichkeitsprinzip des Art. 1 Abs. 2 GMV