Details

Baier, Christian
Die Bedeutung der Aussetzung der Verhängung der Jugendstrafe nach § 27 JGG und der Vorbewährung in der jugendgerichtlichen Praxis in Bayern
Kovac, J.
978-3-8300-8387-0
1. Aufl. 2015 / 258 S.
Monographie/Dissertation

89,90 €

inkl. MwSt.
Versandkostenfrei

+ zum Warenkorb

Kurzbeschreibung

Reihe: Strafrecht in Forschung und Praxis. Band: 316

Das Werk beschäftigt sich mit zwei dem Jugendstrafrecht vorbehaltenen Rechtsinstituten, nämlich mit der Aussetzung der Verhängung der Jugendstrafe nach § 27 JGG und der sogenannten Vorbewährung, die seit 2012 durch das Gesetz zur Erweiterung der jugend-gerichtlichen Handlungsmöglichkeiten in den § 61 ff. JGG eine ausdrückliche gesetzliche Grundlage erhielt. Beide Rechtsinstitute betreffen die Rechtsfolgenseite und dienen im Ergebnis dazu, den Vollzug einer Jugendstrafe zu vermeiden. Beide Sanktionsinstrumente sind Ausdruck des Grundsatzes der Flexibilität im Jugendstrafrecht. Da der Verfasser selbst in seiner über achtjährigen Tätigkeit in der Jugendgerichtsbarkeit in Bayern von diesen beiden Rechtsinstituten nur in einem sehr geringem Umfang Gebrauch gemacht hat, wird in der Studie untersucht, ob diese Erfahrung generell für die jugendgerichtliche Praxis in Bayern zutrifft und wenn ja, auf welche Ursachen dies zurückzuführen ist. Dies geschieht mittels eines Fragebogens, der mit Genehmigung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz im Oktober/November 2012 an sämtliche mit Jugendstrafsachen befassten Richter und Staatsanwälte in Bayern versandt wurde. Neben der Einführung und der Zusammenfassung gliedert sich die Arbeit im Wesentlichen in zwei große Abschnitte. Zunächst werden in einem theoretischen Teil die rechtlichen Grundlagen, also insbesondere die Voraussetzungen und Probleme der Aussetzung der Verhängung der Jugendstrafe und der Vorbewährung erläutert. Im Rahmen der Erörterung von § 27 JGG wird dabei ausführlich auf den durch das Gesetz zur Erweiterung der jugendgerichtlichen Handlungsmöglichkeiten vom 04.09.2012 eingeführten „Warnschussarrest“ eingegangen. Im Rahmen der Vorbewährung werden die ebenfalls durch das soeben genannte Gesetz eingeführten neuen gesetzlichen Regelungen für dieses Sanktionsinstrument eingehend dargestellt und erläutert. Sodann wird in einem zweiten Teil auf die praktische Bedeutung der beiden Rechtsinstitute eingegangen. Dies erfolgt hauptsächlich durch eine Auswertung der zurückgesandten und ausgefüllten Fragebögen in insgesamt 68 Übersichten.

Dabei kommt der Verfasser zu dem Ergebnis, dass § 27 JGG und die Vorbewährung eine Sonderrolle im Gefüge jugendstrafrechtlicher Sanktionsformen einnehmen, was ihre Voraussetzungen aber auch ihre geringe Anwendungshäufigkeit in der jugendgerichtlichen Praxis betrifft. Beide haben aber, so der Verfasser weiter, ihre Berechtigung im Maßnahmenkatalog des JGG, da sie dazu dienen die Verhängung einer Jugendstrafe bzw. deren Vollzug zu verhindern. Zudem dienen sie auch dem berechtigten Interesse des straffällig gewordenen Jugendlichen, dass der Jugendrichter für seinen individuellen Fall genau die richtige Maßnahme zur Verfügung hat, um das Erziehungsziel des § 2 Abs. 1 JGG zu erreichen, nämlich die Verhinderung weiterer Straftaten.