Details

Streit, Jenny
Patientenverfügungen Minderjähriger nach dem Dritten Betreuungsrechtsänderungsgesetz
Kovac, J.
978-3-8300-8322-1
1. Aufl. 2015 / 178 S.
Monographie/Dissertation

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Kurzbeschreibung

Reihe: Studien zur Rechtswissenschaft. Band: 350

Das Buch „Patientenverfügungen Minderjähriger nach dem Dritten Betreuungsrechtsänderungsgesetz“ befasst sich mit der Frage, ob ein Minderjähriger rechtsverbindlich festlegen kann, welche medizinische Behandlung im Falle seiner Einwilligungsunfähigkeit an ihm vorgenommen werden darf. Diese Fragestellung hat durch das Dritte Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechts vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2286) mit Wirkung vom 01.09.2009 neue Aktualität erlangt: Die Norm führte eine Legaldefinition der Patientenverfügung ins BGB ein, die Minderjährige als Verfasser auszuschließen scheint. Sie wirft die Frage auf, ob im Gegenschluss antizipierte Festlegungen Minderjähriger unwirksam oder unverbindlich sind und hat auch zu unterschiedlichen Beurteilungen der Notwendigkeit einer Betreuerbestellung geführt. Denn da sich an die Legaldefinition der Patientenverfügung im neuen § 1901a BGB lediglich Rechtsfolgen anschließen, die einen Vertreter voraussetzen, wirft die Gesetzesänderung auch die Frage auf, was gilt, wenn ein Vertreter des Patienten nicht vorhanden ist. Schon hier könnten sich Probleme für den Minderjährigen ergeben, da er jedenfalls nicht unter rechtlicher Betreuung stehen kann - das Betreuungsrecht findet nur auf Volljährige Anwendung. Nicht nur wegen des Bezugs zum Betreuungsrecht stellt sich die Frage, ob die gesetzliche Regelung der Patientenverfügung stimmig ist; um dies zu beantworten, wird ein Blick in die Entstehungsgeschichte der Norm geworfen. So kann geklärt werden, ob die frühere Rechtslage die Möglichkeit vorsah, dass Patientenverfügungen von Minderjährigen verfasst werden können. Weiterhin wird die heutige Rechtslage für geschäftsunfähige Verfasser angesprochen. Schließlich wird untersucht, ob die Änderung gegebenenfalls auf ein gesetzgeberisches Versehen zurückzuführen sein könnte. Letzteres wird sich aus der Zusammenschau des Bestrebens des Gesetzgebers, das Selbstbestimmungsrecht des Patienten zu stärken, den in Rechtsprechung und Schrifttum zu findenden Voraussetzung für die Ausübung dieses Rechts und dem Verhältnis der Eigenentscheidung des Minderjährigen zur Entscheidung seiner Eltern ergeben.