Details

Kunz, Lena
Postmortale Privatautonomie und Willensvollstreckung
von der kanonischen voluntas pia zur Gestaltungsmacht des Erblassers im deutsch-spanischen Rechtsvergleich
JWV
978-3-938057-20-9
1. Aufl. 2015 / 540 S.
Monographie/Dissertation

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Kurzbeschreibung

Reihe: Studien zum Europäischen Privatrecht und zur Rechtsvergleichung. Band: 6

Die Willensvollstreckung bietet Gewähr, dass unsere letzten Entscheidungen nach unserem Ableben umgesetzt werden. Vor allem im deutschen Recht kann der Erblasser mit Hilfe des Willensvollstreckers die Zeit nach seinem Tod besonders nachhaltig gestalten und seine lebzeitige Privatautonomie auf diese Weise über den Tod hinaus erweitern. Eine solche Einflussnahme post mortem ist aber keineswegs eine zeitlose Selbstverständlichkeit. Dies unterstreicht bereits die Rechtsvielfalt in den geltenden europäischen Erbrechten.
Gestaltungsmacht des Erblassers rechtfertigt. Entscheidend ist vielmehr, dass die Nachwelt auf die Verstorbenen in besonderem Maße Rücksicht nimmt und deshalb dem letzten Willen die Kraft verleiht, über den Tod hinaus zu wirken. Mit der Willensvollstreckung sichern Rechtsordnungen dies zusätzlich ab. Dass diese Rücksichtnahme nicht immer die gleiche Quelle hat, verdeutlicht der Rechtsvergleich mit dem kanonischen Recht des 13. Jahrhunderts. Während die Nachwelt heute den (säkularisierten) Wille des Einzelnen schützen will, stand zu jener Zeit die voluntas pia im Mittelpunkt. Schützenswert waren vor allem diejenigen letzten Entscheidungen, die fromm waren und deshalb auch der Nachwelt dienten. Die Arbeit will mit ihrem vertikal-horizontalen Rechtsvergleich einen Beitrag zur europäischen Diskussion um die Willensvollstreckung leisten.

Aus dem Inhalt:
Problemstellung und Methode (1. Teil). Die Willensvollstreckung als Untersuchungsgegenstand (2. Teil). Die geltendrechtlichen Grundlagen der Willensvollstreckung im spanischen und deutschen Recht (3. Teil). Rechtstraditionelle Grundlagen der Willensvollstreckung (4. Teil). Die postmortale Privatautonomie des Erblassers (5. Teil). Zusammenfassung und Schlussbetrachtung (6. Teil).