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Aushangpflichtige Gesetze 2015
Rechtsstand: Januar 2015
Verlagsgesellschaft W. E. Weinmann e.K.
978-3-921262-35-1
2015 / 116 S.
Textsammlung

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Kurzbeschreibung

Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, bestimmte Arbeitsschutzgesetze zur Einsicht zugänglich zu machen. Ein Verstoß gegen diese Pflicht kann teuer werden. So sieht das Arbeitszeitgesetz hierin eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von bis zu 2.500 EUR geahndet werden kann.