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Wolters Kluwer. Abramenko / Riecke / Schneider, WEG-Kommentar. online
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492-

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Kurzbeschreibung

Folgende Printwerke sind in dieser Online-Datenbank u.a. verfügbar

Erscheinungsweise: online

Bezugspreis für 3 Nutzer (jährliche Abrechnung) für 2024 jährlich 138,03 €
Vorzugspreis für 3 Nutzer (monatliche Abrechnung) für 2024 jährlich 277,47 €
Kündigung bei jährlicher Abrechnung: 3 Monate vor Ende einer 12-monatigen Laufzeit, danach Verlängerung um weitere 12 Monate
Kündigung bei monatlicher Abrechnung: 5 Werktage vor Ablauf des Monats, danach Verlängerung um einen weiteren Monat


Der Kommentar enthält alle für das Wohnungseigentumsrecht einschlägigen Vorschriften und erläutert sie praxisnah. Schwerpunkt der Neuauflage sind neben der WEG-Reform die seit der Vorauflage ergangenen höchstrichterlichen Entscheidungen, insbesondere zu den Themen Saldenliste und Jahresabrechnung. Die renommierten Autor:innen werten neben der Rechtsprechung auch für die 6. Auflage die neueste, sehr umfangreiche, Gesetzgebung und Literatur aus, um die bekannte Qualität ihres Werkes aufrechtzuerhalten und auszubauen.

NEU in der 6. Auflage:
Schwerpunkt der Neuauflage ist das am 1.12. 2020 in Kraft getretene, durch das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) umfassend reformierte Wohnungseigentumsgesetz .

Die Schwerpunkte der Reform liegen unter anderem in folgenden Aspekten:
- Jede Wohnungseigentümerin und jeder Wohnungseigentümer hat im Grundsatz einen Anspruch darauf, dass ihr bzw. ihm auf ihre bzw. seine Kosten der Einbau einer Lademöglichkeit für ein Elektrofahrzeug, der barrierefreie Aus- und Umbau sowie Maßnahmen des Einbruchsschutzes gestattet werden.
- Die Beschlussfassung über bauliche Veränderungen der Wohnanlage wurde vereinfacht, insbesondere für Maßnahmen, die zu nachhaltigen Kosteneinsparungen führen oder die Wohnanlage in einen zeitgemäßen Zustand versetzen.
- Die Wohnungseigentümerversammlung wird als zentraler Ort der Entscheidungsfindung aufgewertet.
- Die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums wird effizienter gestaltet, indem die Rolle der rechtsfähigen Gemeinschaft der Wohnungseigentümer klar konzipiert und ihre Teilnahme am Rechtsverkehr vereinfacht werden.