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Westerhoff, Daniela
Die deliktische Außenhaftung geschäftsführender Organwalter von Kapitalgesellschaften
Zugleich eine rechtsvergleichende Untersuchung des deutschen, französischen und englischen Rechts
Kovac, J.
978-3-8300-7863-0
1. Aufl. 2014 / 242 S.
Monographie/Dissertation

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Kurzbeschreibung

Reihe: Schriften zum Handels- und Gesellschaftsrecht. Band: 157

Die deliktische Außenhaftung geschäftsführender Organwalter von Kapitalgesellschaften geriet in Deutschland im Jahre 1989 mit dem sog. „Baustoff-Urteil“ des Bundesgerichtshofs in den besonderen Fokus der Öffentlichkeit und der juristischen Diskussion. Seitdem hat die Thematik weder an Schwierigkeit noch an Relevanz verloren. Die besondere Schwierigkeit ergibt sich daraus, dass sich in dem Bereich der deliktischen Außenhaftung geschäftsführender Organwalter von Kapitalgesellschaften scheinbar unversöhnlich Prinzipien des Deliktsrechts und des Gesellschaftsrechts gegenüberstehen.

Dieses Spannungsfeld von Deliktsrecht einerseits und Gesellschaftsrecht andererseits wird von den großen europäischen Rechtsordnungen Frankreichs, Englands und Deutschlands auf ganz unterschiedliche Weise gelöst. Zu Beginn des Werkes werden daher die unterschiedlichen Ansätze in Frankreich, England und Deutschland dargestellt und miteinander verglichen. Dabei ergibt sich, dass die deliktische Außenhaftung der geschäftsführenden Organwalter von Kapitalgesellschaften in Frankreich und in England vor dem Hintergrund der sog. Organtheorie weitgehende Einschränkungen erfährt.

Dies gibt der Verfasserin Anlass dazu das bisherige Haftungskonzept in Deutschland kritisch zu beleuchten und die Frage zu erörtern, ob überhaupt ein Bedürfnis für eine umfassende deliktische Außenhaftung der geschäftsführenden Organwalter von Kapitalgesellschaften besteht.

Aufgrund der im Rahmen der Untersuchung herausgearbeiteten Erkenntnisse plädiert die Verfasserin letztlich für eine weitgehende Einschränkung der deliktischen Außenhaftung der geschäftsführenden Organwalter von Kapitalgesellschaften in Deutschland nach französischem Vorbild und entwickelt die Idee eines alternativen Haftungskonzeptes.