Details

Heine, Peter (Hrsg.)
60 Jahre Landessozialgerichtsbarkeit Niedersachsen und Bremen
Jubiläumsband
Boorberg
978-3-415-05239-0
1. Aufl. 2014 / 282 S.
Festschrift

58,00 €

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Kurzbeschreibung

Juristische Fachbeiträge, Erfahrungsberichte, Interviews und mehr
Mit dem Jubiläumsband soll über das Jubiläumsjahr 2014 hinaus ein dauerhafter Blick auf die Sozialgerichtsbarkeit in Niedersachsen und Bremen ermöglicht werden. Neben juristischen Fachbeiträgen enthält er Beiträge mit historischen Bezügen und Schilderungen zu den baulichen Gegebenheiten in der Anfangszeit der Sozialgerichtsbarkeit. Zudem erhalten der Gerichtsbarkeit nahestehende Institutionen ihren Raum. Außerdem geben Beteiligte ihre ganz persönliche Sichtweise zur niedersächsisch-bremischen Sozialgerichtsbarkeit zu Protokoll, unter anderem zur Entstehung des gemeinsamen Landessozialgerichts mit seinen Standorten in Celle und in Bremen und den damals bestehenden Hoffnungen oder Befürchtungen. Interviews und Erfahrungsberichte runden den bunten Themenstrauß ab, der Einblicke in die Vielfältigkeit der Sozialgerichtsbarkeit gewährt.

Sozialgerichtsbarkeit in Niedersachsen
Seit Inkrafttreten des Sozialgerichtsgesetzes am 1. Januar 1954 besteht die Sozialgerichtsbarkeit als von den Verwaltungsbehörden unabhängige besondere Verwaltungsgerichtsbarkeit. Zeitgleich gründeten das Land Niedersachsen und die Freie Hansestadt Bremen durch Landesgesetze die auch heute noch bestehenden neun Sozialgerichte in Aurich, Braunschweig, Hannover, Hildesheim, Lüneburg, Oldenburg, Osnabrück und Stade sowie Bremen. Die Landessozialgerichte, die ihren Sitz seinerzeit in Celle und Bremen hatten, sind seit nunmehr zwölf Jahren zum gemeinsamen Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen mit der Hauptstelle in Celle und der Zweigstelle in Bremen zusammengeführt worden.

Wichtige Änderungen in den letzten 20 Jahren
Seit den letzten Jubiläumsfeierlichkeiten der niedersächsisch-bremischen Sozialgerichtsbarkeit vor 20 Jahren haben sich sowohl die Aufgabenstellung als auch die Organisationsstrukturen in der Sozialgerichtsbarkeit Niedersachsens und Bremens in vielen Bereichen nachhaltig verändert. Die Errichtung des gemeinsamen Landessozialgerichts, aber auch der Aufgabenzuwachs durch die Zuweisung der Rechtsstreitigkeiten aus den sogenannten Hartz-IV-Gesetzen sind nur zwei Beispiele. Geblieben ist der Kernauftrag der Gerichtsbarkeit, mit lebensnaher Rechtsprechung dazu beizutragen, den sozialen Rechtsfrieden zu bewahren.