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Mailer, Thomas
Aufgaben und Haftung der Bauhofleitung
Boorberg
978-3-415-05220-8
2. Aufl. 2014 / 64 S.
Leitfaden

14,80 €

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Kurzbeschreibung

Gefahren erkennen und vermeiden
Der Autor erläutert die Gefahren, die durch das Handeln oder Unterlassen der Bauhofleitung und ihrer Mitarbeiter entstehen können. Konkrete Hinweise zeigen auf, wie eine Schädigung Dritter und daraus resultierende Forderungen vermieden werden können.

Zunächst behandelt der Verfasser die Grundlagen der Verkehrssicherungspflicht sowie der strafrechtlichen Verantwortung. Anschließend stellt er die verschiedenen Aufgabenbereiche in der Kommunalhaftung übersichtlich in alphabetischer Reihenfolge unter besonderer Berücksichtigung der jeweils einschlägigen Rechtsprechung dar.

Aufgaben: von Badesee bis Winterdienst
Die behandelten Themen reichen vom Badesee über Spielplätze und Sportplätze bis hin zum Wochenmarkt. Einen Schwerpunkt bildet der kommunale Winterdienst. Abschließend wendet sich der Autor besonders problematischen Spezialfragen zu, z.B.
- Wie wirkt sich eine Finanzkrise aus?
- Welche Folgen hat ein Streik?
- Kann im Innenverhältnis Rückgriff gegen die Bauhofleitung genommen werden?

Haftung nach Zivilrecht und Strafrecht
Der Aufgabenbereich der Bauhöfe steht im Spannungsfeld zwischen zivilrechtlicher Haftung und strafrechtlicher Verantwortung. Die zivilrechtliche Haftung resultiert aus der Pflicht der Bauhofleitung, im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht Gefahren von Dritten abzuwenden. Außerdem kann bei Nichterfüllung der Verkehrssicherungspflicht ein Straftatbestand verwirklicht werden.

Erfahrung im kommunalen Haftpflichtrecht
Der Autor Thomas Mailer ist Rechtsanwalt in Kempten/Allgäu mit Tätigkeitsschwerpunkt Kommunales Haftpflichtrecht. Die Probleme, die sich in der Praxis rund um den Themenkreis der Verkehrssicherungspflichten ergeben, kennt er sowohl aus seiner langjährigen Arbeit als Berater von Städten und Gemeinden als auch aus seiner Tätigkeit als Seminarleiter. Seine anschaulichen Erläuterungen richten sich an die Leitung der kommunalen Bauhöfe und Bauämter sowie deren Mitarbeiter.