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Reisinger, Johannes
Die Rechtstellung des Spielervermittlers im österreichischen Berufssport
Am Beispiel des Fußballsports
Kovac, J.
978-3-8300-6855-6
1. Aufl. 2014 / 442 S.
Monographie/Dissertation

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Kurzbeschreibung

Reihe: Sportrecht in Forschung und Praxis. Band: 12

Die Spielervermittlung war lange Zeit weder Gegenstand öffentlicher noch rechtlicher Würdigung, was darauf zurückzuführen ist, dass diese Tätigkeit oftmals im Hintergrund ausgeübt wurde. Auch die Sportverbände und die staatlichen Gesetzgeber schenkten dem Bereich der Spielervermittlung wenig Aufmerksamkeit. Dass die Spielervermittlung aber jetzt verstärkt in das öffentliche Blickfeld, aber auch der Rechtswissenschaft, geraten ist, steht wohl im unmittelbaren Zusammenhang mit der zunehmenden Kommerzialisierung des Sports. Der rechtliche Graubereich der Spieler­vermittlung erfuhr in der österreichischen Lehre überhaupt erst im Jahre 2004 eine erste nähere wissenschaftliche Betrachtung. Im Vergleich zu Deutschland in hatte sich die österreichische Rechtswissenschaft also bis dato fast gar nicht mit Rechtsproblemen im Zusammenhang mit der Spielervermittlung beschäftigt.
Der Spielervermittler wird in den Medien oft als „moderner Sklavenhändler“, „Schattenmann“ bzw „Menschenhändler“ bezeichnet. Mit diesen Bezeichnungen sind Spielervermittler in jüngster Zeit immer mehr zum Gegenstand öffentlicher Berichterstattung in den Medien geworden. Angesichts der teilweise kolportierten sehr hohen Provisionen der Spielervermittler und Beteiligungen an den Transfersummen entstand auch Neid und Missgunst anderer Berufsgruppen. Dem Problem der teilweise verdeckt ausgeschütteten hohen Provisionen an die Spielervermittler versucht die FIFA bereits seit langem Herr zu werden. Bereits Ende 2009 stellte die FIFA eine vollständige Überarbeitung des Spielervermittler-Reglements der FIFA nF vor. Aufgrund diverser Gegenströmungen gegen eine Überarbeitung des Spielervermittler-Reglements der FIFA wurde die Umsetzung des Reformentwurfs seitens der FIFA bis zum Jahre 2014 ausgesetzt.