Details

Czaplik, Christoph Matthias
Die öffentliche Beteiligung an Gesellschaften des Privatrechts
Zu Möglichkeit und Nutzen gemischt-wirtschaftlicher Personengesellschaften und der Beziehung der Gesellschafter zueinander
Kovac, J.
978-3-8300-6955-3
1. Aufl. 2013 / 244 S.
Monographie/Dissertation

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Kurzbeschreibung

Reihe: Schriften zum Handels- und Gesellschaftsrecht. Band: 126

Die öffentliche Hand bedient sich in immensem Ausmaß privatrechtlicher Gesellschaftsformen zur Erfüllung ihrer Aufgaben. In den Rechtsformen des privaten Gesellschaftsrechts belief sich der Jahresumsatz der öffentlichen Hand im Jahr 2011 auf 2,69 Milliarden Euro jährlich in über 9000 Unternehmen. Gesellschaftsrechtlich vollziehen sich diese Beteiligungen nahezu ausschließlich in den Formen der Kapitalgesellschaften während Beteiligungen an Personengesellschaften kaum nachweisbar sind, obwohl diese für den privaten Sektor durchaus attraktiv sind. Dies wirft die Frage nach der grundsätzlichen Möglichkeit der öffentlichen Beteiligung an Personengesellschaften und nach möglichem Nutzen dieser auf. Das Buch beschäftigt sich zunächst mit den öffentlich-rechtlichen Voraussetzungen der Beteiligung an Personengesellschaften. Anschließend erfolgt eine Untersuchung des möglichen Nutzens solcher Rechtsformen für die öffentliche Hand unter gesellschaftsrechtlichen Gesichtspunkten.

Im Weiteren beschäftigt sich die Studie mit dem Verhältnis von Staat und Bürger innerhalb einer Gesellschaft. Wo diese beiden Akteure nebeneinander auftreten, liegt die Frage nach möglichen Grundrechtswirkungen zwischen ihnen nicht fern. Eingebettet in das gesellschaftsrechtliche Kooperationsverhältnis einer gemischtwirtschaftlichen Gesellschaft bedarf die Beziehung zwischen Staat und Bürger noch einiger Präzisierung, die nicht unter Außerachtlassung gesellschaftsrechtlicher Faktoren erfolgen kann. Das Zusammenspiel von Grundrechten und Gesellschaftsrecht verspricht ein hochinteressantes Forschungsgebiet an einer Nahtstelle zwischen öffentlichem Recht und Privatrecht. Der Untersuchung dieser speziellen Beziehung ist der zweite Teil der Abhandlung gewidmet.