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Wiefelspütz, Dieter (Hrsg.)
Der Auslandseinsatz der Bundeswehr und das Parlamentsbeteiligungsgesetz
Verlag für Polizeiwissenschaft
978-3-86676-236-7
2. Aufl. 2012 / 636 S.
Handbuch

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Kurzbeschreibung

Als die Bundesrepublik Deutschland im Jahre 1949 gegründet wurde, war für die Zeitgenossen kaum vorstellbar, dass Deutschland in überschaubaren Zeiträumen wieder über nationale Streitkräfte verfügen könnte. Die Bundeswehr ist inzwischen als „Bundeswehr im Einsatz“ Ausdruck wehrhafter Staatlichkeit und ein wichtiges Instrument deutscher Außen-, Sicherheits- und Friedenspolitik. Über zahlreiche Stationen der Geschichte unseres Landes ist die Bundeswehr längst in der Wirklichkeit komplexer außen-, sicherheits- und bündnispolitischer Interessen angekommen.
Die wenigen Artikel des Grundgesetzes, die über die Verwendung der Bundeswehr Aufschluss geben, wurden und werden von der Bundesregierung, den politischen Parteien und der interessierten Öffentlichkeit, aber auch vom rechtswissenschaftlichen Schrifttum unterschiedlich beurteilt. Unübersehbar ist aber auch, dass die veränderte Stellung Deutschlands in der internationalen Politik eine sich zunehmend verändernde Auslegung der wehrverfassungsrechtlichen Normen prägte.
Das vorliegende Buch befasst sich umfassend mit allen wesentlichen staatsrechtlichen und völkerrechtlichen Fragestellungen des Einsatzes deutscher bewaffneter Streitkräfte im Ausland. Besondere Beachtung findet die wehrverfassungsrechtliche Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Aktuelle Fragestellungen wie der Einsatz der Bundeswehr gegen grenzüberschreitenden Terrorismus, gegen Piraterie, zur Evakuierung deutscher Staatsbürger im Ausland, die Anwendung der Grundrechte beim bewaffneten Auslandseinsatz der Streitkräfte und die völkerrechtliche Zulässigkeit des präventiven Einsatzes der Streitkräfte stehen im Mittelpunkt ausführlicher Erörterungen. Ein weiterer Schwerpunkt des Buches ist die detaillierte Kommentierung des Parlamentsbeteiligungsgesetzes, das die konstitutive Beteiligung des Deutschen Bundestages beim Auslandseinsatz der Streitkräfte gesetzlich regelt.