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Übergangsmanagement für junge Menschen zwischen Strafvollzug und Nachbetreuung
Handbuch für die Praxis
DBH
978-3-924570-29-3
1. Aufl. 2012 / 288 S.
Handbuch

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Kurzbeschreibung

Reihe: DBH-Materialien. Band: 68

In diesem Fachbuch schreiben ausgewiesene Expertinnen und Experten aus wissenschaftlicher und praktischer Sicht über die Problematik des Übergangsmanagements zwischen Strafvollzug und Nachbetreuung und regen zu Verbesserungen an.
Deutschland hat zwar die „sichersten“ Gefängnisse, die Resozialisierungserfolge bei jugendlichen Strafgefangenen fallen mit einer hohen Rückfallquote hingegen sehr gering aus. Gefangene werden nach verbüßter Strafe häufig unvorbereitet und ohne Unterstützung in die Freiheit entlassen, mit extrem hohen Rückfallrisiken in der Zeit nach der Entlassung.
Einige wenige Vollzugsanstalten und einzelne Länderprogramme, die eine Entlassungsvorbereitung mit einer Unterstützung der Eingliederung nach der Entlassung verzahnen, zeigen, dass Rückfallquoten erheblich gesenkt werden können. Indem die ehemaligen jugendlichen Inhaftierten in den Heimat- bzw. ihren neuen Wohnorten weiter betreut, Berufsausbildung oder Arbeit fortgesetzt oder vorbereitet, Wohnungsprobleme gelöst, Schulden reguliert, Drogenhilfe und weitere Hilfsangebote in Anspruch genommen werden, kann in den besonders problematischen ersten zwei Jahren nach dem Vollzug soziale und berufliche Integration erreicht werden.
Das System der sozialen Strafrechtspflege ist durch die Föderalismusreform im Jahr 2006 stark ausdifferenziert und schwer überschaubar geworden. Die Vielfalt von Zuständigkeiten hat zur Folge, dass zwischen Gerichten, Staatsanwaltschaften, Bewährungshilfe, Führungsaufsicht, Straffälligenhilfe, Jugendgerichtshilfe, Justizvollzugsanstalten, Jugendhilfe, Sozialhilfe, Arbeitsagenturen, Gesundheitsämtern etc. immer neue Schnittstellenprobleme entstehen. Gemeinsame Instrumente der Diagnose, Prognose, Dokumentation, des Controlling sowie die Einbindung der strafentlassenen Jugendlichen in das Gemeinwesen sind die Ausnahme. Es gibt keine Gesamtkonzeption der Verzahnung der ambulanten und stationären Maßnahmen für eine integrierte Resozialisierung.