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Wiesner, Jens
Korporative Strukturen bei der Stiftung bürgerlichen Rechts
Zu den Möglichkeiten und Grenzen von Satzungsänderungen durch Organbeschluss
Bucerius Law School
978-3-86381-015-3
1. Aufl. 2012 / 164 S.
Monographie/Dissertation

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Kurzbeschreibung

Die rechtsfähige Stiftung der §§ 80 ff. BGB ist eine mitgliederlose Rechtsperson. Darüber besteht Einigkeit. Gleichwohl wird die Beratungs- und Gestaltungspraxis seit jeher mit dem Wunsch konfrontiert, zumindest dem noch lebenden Stifter die Möglichkeit einzuräumen, auf „seine“ Stiftung wie ein „quasi-Mitglied“ einzuwirken. Verstärkt hat sich dieser Trend durch das Entstehen der modernen Gemeinschafts- und Bürgerstiftungen, deren Donatoren in weitaus größerem Maße als die klassischen Mäzene als Gegenleistung für ihre Beiträge nach Mitbestimmungsmöglichkeiten innerhalb „ihrer“ Stiftungen suchen. Seit einigen Jahren wird vehement diskutiert, in welchem Maße Stiftungen qua kautelarjuristischer Kunstgriffe „quasi“korporativ ausgestaltet werden können.

Die vorliegende Arbeit untersucht diese Frage anhand der Kompetenzen der Stiftungsorgane bei Satzungsänderungsbeschlüssen. Im Rahmen der Arbeit wird darauf eingegangen, unter welchen Voraussetzungen einfache und qualifizierte Satzungsänderungen bei einer Stiftung zulässig sind. Ausgehend von einer grundrechtsdogmatischen Verortung der Stifterfreiheit werden die Kompetenzen des Stiftungsvorstandes hinsichtlich Satzungsänderungen untersucht und die hierzu im neueren Schrifttum vertretenen Thesen analysiert und bewertet.