Details

Stein, Ingmar
Der Auskunftsanspruch gegen Access-Provider nach § 101 UrhG
Kovac, J.
978-3-8300-6559-3
1. Aufl. 2012 / 416 S.
Monographie/Dissertation

98,80 €

inkl. MwSt.
Versandkostenfrei

+ zum Warenkorb

Kurzbeschreibung

Reihe: Studien zum Gewerblichen Rechtsschutz und zum Urheberrecht. Band: 95

Die Einführung des Auskunftsanspruchs gegen Access-Provider wurde bereits im Vorfeld umfassend in der Wissenschaft diskutiert. Die Einschaltung eines unbeteiligten Dritten, des Access-Providers, stieß auf vielfältige Bedenken. Mit der Norm des § 101 Urheberrechtsgesetz (UrhG) versuchte der Gesetzgeber diesen Bedenken Rechnung zu tragen und die Interessen der am Auskunftsanspruch Beteiligten – Rechteinhaber, Anschlussinhaber sowie Access-Provider – zu einem angemessenen Ausgleich zu bringen. Die praktische Umsetzung zeigte jedoch, dass der § 101 UrhG in verschiedener Hinsicht eine Norm ist, der es an klaren Vorgaben des deutschen – und europäischen – Gesetzgebers mangelt. Aus diesem Grund entstand eine teilweise diametral unterschiedliche Rechtsprechung in den einzelnen Gerichtsbezirken, insbesondere, aber nicht nur, zur Auslegung des Merkmals des gewerblichen Ausmaßes sowie zu den genauen Voraussetzungen für die Speicherpflicht der jeweiligen Internetprotokoll(IP)-Adressen seitens der Access-Provider. Es zeigte sich hier schnell, dass ein ausgereiftes Konzept, das die datenschutzrechtliche Problematik angemessen berücksichtigt, fehlt.