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Feltes, Christine
Steuerliche Verlustkompensation und Anteilsübertragung bei Kapitalgesellschaften
Utz Verlag
978-3-8316-4146-8
1. Aufl. 2012 / 400 S.
Monographie/Dissertation

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Kurzbeschreibung

Reihe: Neue juristische Beiträge. Band: 82

Mit der Unternehmenssteuerreform 2008 beabsichtigte der Gesetzgeber unter anderem, den Standort Deutschland attraktiver zu machen. Im Rahmen dieser Reform wurde die ursprüngliche Mantelkaufregelung des § 8 Abs. 4 KStG a.F. neu ausgestaltet. Das streitanfällige Tatbestandsmerkmal der »Zuführung überwiegend neuen Betriebsvermögens« wurde dabei gestrichen. Laut Gesetzesbegründung sollte die Neuregelung des § 8 c KStG der Rechtsvereinfachung dienen. Schon frühzeitig kritisierte die Literatur, dass der neue § 8 c KStG gegen das steuerliche Leistungsfähigkeitsprinzip verstoße sowie eine Durchbrechung des Trennungsprinzips bewirke. Bereits im Laufe des Jahres 2008 hat die Wirtschaftskrise die Unzulänglichkeit des § 8 c KStG gezeigt. Dabei war die Krise jedoch nicht die Ursache für den Korrekturbedarf, vielmehr lag diese bereits im Gesetzgebungsakt selbst. Zögerlich folgten zahlreiche, stakkatoartige Gesetzesänderungen des § 8 c KStG, um diese Vorschrift abzumildern. Bemerkenswert ist vor allem, dass gerade das streitanfällige Tatbestandsmerkmal der Betriebsvermögenszuführung, worauf der Gesetzgeber bei Einführung des § 8 c KStG wegen seiner Unpraktikabilität verzichtet hatte, wieder Eingang in die Vorschrift im Rahmen der Sanierungsklausel gefunden hatte. Nunmehr hat das Finanzgericht Hamburg mit Beschluss vom 4.4.2011 die Vorschrift des § 8 c KStG in seiner ursprünglichen Fassung dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt.