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HLBS (Hrsg.)
Eingriffe in das Eigentum / H 187
Spannungsfeld zwischen Sozialpflichtigkeit, Grenzen der Zumutbarkeit und Enteignung - Vorträge anlässlich der 56. HLBS-Sachverständigen- und Berater-Fachtagung vom 10. bis 11. November 2010 in Göttingen / Heft 187 der Schriftenreihe des HLBS
HLBS
978-3-89187-217-8
1. Aufl. 2011 / 72 S.
Tagungsbericht

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Kurzbeschreibung

Rechtsanwalt Dr. Hartmut Fischer, Mannheim: Handlungsoptionen der Betroffenen bei geplanten Enteignungen und neuere Rechtsprechung zu Entschädigungen
Sachverständige für die Wertermittlung können einen wichtigen Beitrag leisten, um Grundstücksinanspruchnahmen oder sonstige Eingriffe in eingerichtete und ausgeübte Gewerbebetriebe abzuwehren. Mit diesem Aufsatz wird ein Überblick über das Procedere gegeben, verbunden mit Anregungen, wie Konflikte vermieden und sachgerechte Lösungen erzielt werden können.
Prof. Dr. Albrecht Mährlein, ö.b.v. SV, Kiel: Natur- und Wasserschutzauflagen - Praxisfälle zur einzelbetrieblichen Betroffenheit
Die Ausweisung von immer mehr Schutzgebieten (Natura-200-Bebiete, Landschaftsschutzgebiete) erfordert die Ausweitung von Kompensationsmaßnahmen, die im Wesentlichen zu Lasten der landwirtschaftlich genutzten Flächen gehen. Der stark wachsende Anteil ökologisch wertvoller Flächen führt aufgrund der Eingriffsregelung zu einem zusätzlichen „Flächenverbrauch“, der unverhältnismäßig ist und damit auch nicht mehr im Sinne der Eingriffsregelung sein kann.
Dr. Heirich Karg, ö.b.v. SV, Greiz: Verkehrswegebau und sonstige Infrastrukturprojekte - Praxisfälle zur einzelbetrieblichen Betroffenheit
Der Sachverständige kann durch die wirtschaftlich transparente Darstellung der Auswirkungen des Eingriffs sowie das Aufzeigen von Alternativen wesentlich zur Versachlichung der Diskussion beitragen und den Parteien Lösungsansätze für Kompromisse liefern. Am Beispiel einer einvernehmlichen Lösung bei der Realisierung eines großflächigen Infrastrukturprojektes werden an einigen ausgewählten Fragen die Unterschiede zwischen der Enteignungsentschädigung und den den Betroffenen tatsächlich entstehenden wirtschaftlichen Nachteilen anhand von Berechnungen deutlich gemacht.