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Kombination Haarmeyer/Wutzke, Zwangsverwaltung (5. Aufl.) + Haarmeyer/Hintzen, Handbuch zur Zwangsverwaltung (3. Aufl.)
C.H. Beck
978-3-406-63040-8
1. Aufl. 2011 / 968 S.
Handbuch

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Kurzbeschreibung

Zum Handbuch (3. Aufl.):
Das Handbuch dient dazu

Grundstrukturen und Verflechtungen deutlich werden zu lassen.
Aufgaben und praktische Abläufe beim Zwangsverwalter einschließlich seiner Vergütung im Zusammenhang darzustellen.
Aufgaben und Interessen der Beteiligten (Gläubiger, Banken, Schuldner, Gerichte) zu beschreiben.
Praxisorientierte Hilfen und Schriftsatzmuster zu geben.
Ein typisches Zwangsverwaltungsverfahren mit seinem wesentlichen Inhalt anhand von Auszügen aus einer Original-Akte beispielhaft zu dokumentieren.

Vorteile auf einen Blick:
enthält alle wichtigen Entscheidungen der letzten fünf Jahre
mit allen Gesetzesänderungen

Zum Kurz-Kommentar (5. Aufl.):

Die Zwangsverwaltung ist eine Form der Immobiliarzwangsvollstreckung und gesetzlich in den §§ 146 - 161 ZVG geregelt. Tätig wird in diesen Fällen ein Zwangsverwalter, dessen Rechte und Pflichten in der Zwangsverwalterverordnung eingehend geregelt sind. In wirtschaftlich schwieriger Lage nehmen Zwangsverwaltungen zu und eröffnen neue Berufsfelder.

Vorteile auf einen Blick
- mit allen Gesetzesänderungen
- Zwangsverwaltung fundiert kommentiert
- mit allen aktuellen BGH-Entscheidungen Zur Neuauflage In die nunmehr vorliegende, neu bearbeitete und aktualisierte 5. Auflage wurden eingearbeitet:
- die Auswirkungen

des Zweiten Gesetzes zur Modernisierung der Justiz vom 22.12.2006 (BGBL I 3416),
des Gesetzes zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes und anderer Gesetze vom 26.3.2007 (BGBL I 370),
des Gesetzes zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in Angelegenheiten der Freiwilligen Gerichtsbarkeit vom 17.12.2008 (BGBL I 2586)
- die vielfältigen Entscheidungen der letzten 4 Jahre, insbesondere des Bundesgerichtshofs, • die große Zahl an Veröffentlichungen zu Fragen

der Zwangsverwaltung,
des Mietrechts,
des Spannungsfeldes zwischen Insolvenz und Zwangsverwaltung,
der Vergütung in der Zwangverwaltung