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Mäger, Thorsten
Europäisches Kartellrecht
Nomos
978-3-8329-6196-1
2. Aufl. 2011 / 611 S.
Handbuch

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Kurzbeschreibung

Reihe: Praxis Europarecht

In der anwaltlichen Beratung von Unternehmen spielt das europäische Kartellrecht eine dominierende Rolle - und hat das deutsche Kartellrecht weitgehend verdrängt. Die praktische Bedeutung ist immens. Bei Rechtsverstößen sind die vertraglichen Vereinbarungen unwirksam und nicht durchsetzbar. Darüber hinaus werden von den Kartellbehörden Bußgelder in empfindlicher Höhe verhängt.

Das neue Regelwerk der Europäischen Kommission zur Anwendung des europäischen Kartellrechts bewirkt nun wesentliche Änderungen u.a.

- bei den kartellrechtlichen Grenzen von Kooperationen zwischen Wettbewerbern, insbesondere durch die neuen Horizontal-Leitlinien vom Januar 2011 sowie die neuen Gruppenfreistellungsverordnungen für Spezialisierungsvereinbarungen und für Vereinbarungen über Forschung und Entwicklung vom Dezember 2010 sowie
- bei der Beurteilung von Absprachen zwischen Lieferanten und Abnehmern, durch die neuen Vertikal-Leitlinien von Mai 2010 sowie die neue Gruppenfreistellungsverordnung vom April 2010.

Die Neuauflage knüpft hieran beratungsnah an. Die Auswirkungen des reformierten Rechtsrahmens auf die konkreten Sachfragen und Problembereiche werden ausführlich erläutert, auch unter Berücksichtung der neuen Entwicklungen im Bereich der Missbrauchsaufsicht (Mitteilung der Europäischen Kommission zu Behinderungsmissbräuchen), in der Fusionskontrolle und bei den Verfahrensregelungen.

Besonders praxisnah werden Absprachen zwischen Wettbewerbern, Vereinbarungen zwischen Lieferanten und Abnehmern, Abreden über gewerbliche Schutzrechte, die Verhaltenskontrolle von marktbeherrschenden bzw. marktstarken Unternehmen sowie die Fusionskontrolle in präziser Ausarbeitung des Fallrechts analysiert. Ganz neu: Erstmalig eigene Kapitel zu den Kartellschadensersatzklagen von Abnehmern (Private Enforcement) sowie zu der Kartellrechts-Compliance, d.h. in Form eines Leitfadens, wie das kartellrechtliche Risiko durch Instruktionen, präventive Kontrolle und repressive Sanktionierung unternehmensintern beherrschbar wird.