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Apetz, Martin
Das Verbot aggressiver Geschäftspraktiken
Herkunft, Inhalt, Umsetzung und Zukunftsperspektiven eines neuen Verbotskonzepts des europäischen Lauterkeitsrechts
Carl Heymanns
978-3-452-27521-9
1. Aufl. 2011 / 899 S.
Monographie/Dissertation

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Kurzbeschreibung

Reihe: Schriftenreihe zum gewerblichen Rechtsschutz. Band: 172

Die Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken zielt auf eine weitreichende Vereinheitlichung des europäischen Lauterkeitsrechts im Verhältnis von Unternehmern gegenüber Verbrauchern. Zu den beiden bedeutendsten Beispielstatbeständen unlauterer Geschäftspraktiken der vollharmonisierenden Richtlinie 2005/29/EG zählen die irreführenden und die aggressiven Geschäftspraktiken. Während zu den irreführenden Geschäftspraktiken bereits eine ganze Reihe wissenschaftlicher Abhandlungen erschienen ist, hat sich die Rechtswissenschaft mit dem Verbot aggressiver Geschäftspraktiken bislang allenfalls am Rande beschäftigt. Nicht zuletzt dieses Versäumnis dürfte dazu beigetragen haben, dass der deutsche Gesetzgeber im Zuge der Umsetzung der Richtlinie 2005/29/EG von einer expliziten Übernahme des Verbots aggressiver Geschäftspraktiken in das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) abgesehen und darauf vertraut hat, mit den §§ 4 Nr. 1 und Nr. 2 UWG sowie mit § 7 UWG über hinreichend richtlinienkonforme Regelungen zu verfügen. Diese gesetzgeberische Grundsatzentscheidung muss kritisch hinterfragt werden, da der Rechtsanwender nunmehr in jedem Einzelfall dazu angehalten ist, im Wege einer komplexen richtlinienkonformen Auslegung, dem Verbot aggressiver Geschäftspraktiken auch auf der Ebene des UWG Geltung zu verschaffen.

Um diese Aufgabe einer richtlinienkonformen Auslegung sachgerecht bewältigen zu können, unterzieht die vorliegende Arbeit das neuartige Verbotskonzept aggressiver Geschäftspraktiken einer umfassenden Analyse. So werden Herkunft, Inhalt, Umsetzung und Zukunftsperspektiven des Verbots aggressiver Geschäftspraktiken ausführlich untersucht, wobei auch aktuelle Entwicklungen, wie zum Beispiel das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 14. Januar 2010 in der Rechtssache »Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs/Plus Warenhandelsgesellschaft« und dessen Auswirkungen im deutschen Lauterkeitsrecht, bereits Berücksichtigung gefunden haben.