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Journal für Juristische Zeitgeschichte. JJZG
De Gruyter
1863-9984

Zeitschrift

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Kurzbeschreibung

Erscheinungsweise: 3 mal jährlich

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Die Disziplin "Juristische Zeitgeschichte" entwickelt sich seit einigen Jahren im Grenzbereich von Rechtswissenschaft, Rechtsgeschichte und Allgemeiner Geschichte. Die Methodendiskussion und Forschungstätigkeit hat sich ausgeweitet und verdichtet. Juristen und Historiker lernen voneinander:

Juristische Zeitgeschichte umfasst mehr als nur die Dogmengeschichte von Rechtsinstituten (schließt diese aber nicht aus); sie erweitert das traditionelle rechtshistorische Instrumentarium einerseits in allgemeinhistorischer Sicht und in der Sicht historischer Nachbardisziplinen. Die bis vor einiger Zeit von Juristen häufig vernachlässigten allgemeingeschichtlichen politikgeschichtlichen, sozialgeschichtlichen und kulturgeschichtlichen Dimensionen werden einbezogen. Mehr als früher berücksichtigen Juristen Archivalien, statistische Methoden und Erkenntnisse, aber auch belletristische Texte und literaturgeschichtliche Erkenntnisse. Andererseits ist das traditionelle rechtshistorische Instrumentarium auch aus juristischer Sicht erweitert worden. Es werden Fragen an das Quellenmaterial und dessen Interpretation auch unter dem Gesichtspunkt der rechtstheoretischen bzw. rechtsphilosophischen Kritik der (oder einer) Rechtsentwicklung diskutiert.

So verstandene Juristische Zeitgeschichte kann zum Instrument rechtspolitischer Kritik am geltenden Recht (als dem Endpunkt einer verfehlten oder gelungenen Rechtsentwicklung) eingesetzt werden und diesem Verständnis ist das Journal der Juristischen Zeitgeschichte verpflichtet.