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Proelss, Alexander (ed.)
United Nations Convention on the Law of the Sea: UNCLOS
A Commentary
C.H. Beck
978-3-406-60324-2
1. Aufl. 2017 / 2617 S.
Kommentar

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Kurzbeschreibung

Reihe: Kooperationswerke Beck - Hart - Nomos

Das 1994 in Kraft getretene UN-Seerechtsübereinkommen (United Nations Convention on the Law of the Sea -UNCLOS) ist mittlerweile von über 160 Staaten ratifiziert worden, einschließlich aller EU-Mitgliedstaaten und der EU selbst. Wie es in seiner Präambel heißt, dient das Übereinkommen dazu, "unter gebührender Berücksichtigung der Souveränität aller Staaten eine Rechtsordnung für die Meere und Ozeane zu schaffen, die den internationalen Verkehr erleichtern sowie die Nutzung der Meere und Ozeane zu friedlichen Zwecken, die ausgewogene und wirkungsvolle Nutzung ihrer Ressourcen, die Erhaltung ihrer lebenden Ressourcen und die Untersuchung, den Schutz und die Bewahrung der Meeresumwelt fördern". Das Übereinkommen, das das Recht der Meere umfassend regelt, wird häufig als die "Verfassung der Meere" bezeichnet. Ein Schwerpunkt dieses Kommentars wird auf die Wechselwirkung zwischen dem Übereinkommen und der Europäischen Rechtsordnung gelegt, z.B. auf dem Gebiet der Vermeidung oder Verminderung der Umweltverschmutzung oder der gerechten Verteilung natürlicher Ressourcen.

Der Kommentar behandelt alle Teile des Übereinkommens:
- Küstenmeer und Anschlusszone
- Meerengen, die der internationalen Schifffahrt dienen
- Archipelstaaten
- Ausschließliche Wirtschaftszone
- Festlandsockel
- Hohe See
- Ordnung der Inseln
- Umschlossene oder halbumschlossene Meere
- Recht der Binnenstaaten auf Zugang zum und vom Meer und Transitfreiheiten
- Das Gebiet
- Schutz und Bewahrung der Meeresumwelt
- Wissenschaftliche Meeresforschung
- Entwicklung und Weitergabe von Meerestechnologie
- Beilegung von Streitigkeiten
- Allgemeine Bestimmungen
- Schlussbestimmungen