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Jenak, Andreas
Arbeit gegen Mehraufwandsentschädigung
Die Arbeitsgelegenheiten des § 16d S. 2 SGB II
Kovac, J.
978-3-8300-4442-0
1. Aufl. 2009 / 352 S.
Monographie/Dissertation

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Kurzbeschreibung

Reihe: Studien zum Sozialrecht. Band: 15

Mit dem Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt ("Hartz IV") führte der Gesetzgeber zum 1. Januar 2005 die beiden bisherigen Fürsorgeleistungen für Erwerbslose, die Arbeitslosen- und die Sozialhilfe, zu einer einheitlichen Grundsicherung für Arbeitsuchende zusammen. Erwerbsfähige Hilfebedürftige müssen unter bestimmten Voraussetzungen zusätzliche sowie im öffentlichen Interesse liegende Arbeiten im Rahmen sog. Arbeitsgelegenheiten verrichten. Sie erhalten entweder ein reguläres Arbeitsentgelt (Entgeltvariante, § 16d S. 1 SGB II) oder ihnen wird zusätzlich zum Arbeitslosengeld eine Mehraufwandsentschädigung gezahlt (Mehraufwandsvariante, § 16d S. 2 SGB II). Diese beträgt in der Praxis zwischen einem und zwei Euro pro Stunde, weshalb sich für diese Form der Arbeitsgelegenheiten die Bezeichnung "Ein-Euro-Job" etabliert hat. Die Ablehnung einer solchen Arbeitsgelegenheit ist für den Hilfebedürftigen mit Sanktionen in Form der Absenkung des Arbeitslosengeldes II verbunden. Die Arbeit gegen Mehraufwandsentschädigung spielt bei der täglichen Arbeit der Träger der Grundsicherung eine ganz erhebliche Rolle.