Details

Keßler, Jürgen
Schadensersatz und Verbandsklagerechte im Deutschen und Europäischen Kartellrecht
Gutachten im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbandes e.V.
BWV
978-3-8305-1658-3
1. Aufl. 2009 / 138 S.
Gutachten

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Kurzbeschreibung

Reihe: Schriftenreihe des Verbraucherzentrale Bundesverbandes. Band: 12

Mit der Kartellrechtsreform von 2005 wurde der europäische Wunsch einer stärkeren privaten Rechtsdurchsetzung („private enforcement“) auch für Deutschland übernommen. Die Verantwortung für wettbewerbsgerechtes Verhalten am Markt wurde von den staatlichen Aufsichtsbehörden auf den Markt verlagert und den Wettbewerbern sowie ihren Interessenverbänden umfangreiche Klagerechte eingeräumt.

Die EU-Pläne zur Einführung von Gruppen- oder Sammelklagen haben vor allem in Deutschland eine kontroverse Debatte ausgelöst. In der Europäischen Kommission befassen sich zwei Generaldirektionen gleichzeitig mit der Frage, wie der kollektive Rechtsschutz für Verbraucher und deren Interessenvertretungen verbessert werden kann.

Auch der Verbraucherzentrale Bundesverband setzt sich seit langem für eine bessere und unbürokratischere Durchsetzung von Verbraucherrechten ein, lehnt aber Sammelklagen nach U.S.-amerikanischem Vorbild entschieden ab. Bedauerlicherweise dreht sich die deutsche Diskussion überwiegend um die Missbrauchsgefahren der „Class Action“. Dabei wird übersehen, dass es auch aus der EU viele gute Vorschläge zur Verbesserung des kollektiven Rechtsschutzes gibt, die weit entfernt sind von der Einführung einer Klageindustrie nach amerikanischer Art.

Insbesondere im Kartellrecht haben Verbraucher und Verbraucherverbände bislang keine realistischen Möglichkeiten, Schadensersatz einzuklagen oder die zulasten der Verbraucher rechtswidrig erwirtschafteten Kartellrenditen abzuschöpfen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat deshalb Herrn Professor Jürgen Keßler - Vorstand der Verbraucherzentrale Berlin und ein international anerkannter Kartellrechtsexperte - gebeten, ein Gutachten zum Thema „Schadensersatz und Verbandsklagerecht im Deutschen und Europäischen Kartellrecht“ zu erstellen.