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Rust, Ursula / Falke, Josef (Hrsg.)
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz. AGG
mit weiterführenden Vorschriften
Erich Schmidt
978-3-503-09762-3
1. Aufl. 2007 / 1062 S.
Kommentar

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Kurzbeschreibung

Reihe: Berliner Kommentare

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verbietet Benachteiligungen in Beschäftigung und Beruf, bei zivilrechtlichen Massengeschäften, bei privatrechtlichen Versicherungen und bei Vermietungen wegen Rasse oder ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Alter, Behinderung und sexueller Identität. Alle Verantwortlichen stehen mit diesem neuen Gesetz vor wichtigen Fragen: Wann liegt eine Benachteiligung vor? Wann ist ein Arbeitgeber verantwortlich für das Handeln Dritter? Wann besteht ein Beschwerderecht, wann der Anspruch auf Schadensersatz oder Entschädigung? Welche Fristen sind für Schadensersatz- oder Entschädigungsansprüche einzuhalten? Was gilt für Massengeschäfte oder für die Vermietung von Wohnraum? Wer hat welche Rechtsschutzmöglichkeiten? Welche Besonderheiten gelten für öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse, welche für Soldatinnen und Soldaten? u. v. m. Dieser neue vielseitige Kommentar von Prof. Dr. Ursula Rust und Prof. Dr. Josef Falke bietet die ausführliche Kommentierung der arbeits-, sozial-, zivil-, bildungs- und verfahrensrechtlichen Vorschriften des AGG sowie zahlreiche Querverweise zwischen den im AGG behandelten Rechtsgebieten und den vier Fachgerichtsbarkeiten, Das Werk berücksichtigt die Novellierung des AGG durch das Zweite Gesetz zur Änderung des Betriebsrentengesetzes und die verfassungskonforme Auslegung der bildungsrechtlichen Inhalte des AGG. Das hochkompetente Autorenteam wertet die geltenden Tarifverträge unter dem Aspekt der Altersdiskriminierung aus und benennt die Umsetzungsdefizite im öffentlichen Dienstrecht. Weiterhin enthält dieser Kommentar eine systematische Prüfung des AGG an den europarechtlichen Vorgaben und analysiert ausführlich die völkerrechtlichen Grundlagen. Eine vergleichende Übersicht zum Soldatinnen- und Soldaten-Gleichbehandlungsgesetz rundet das umfangreiche Informationsangebot ab.